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Genehmigungsbehörde

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld ist Genehmigungsbehörde für den Linienverkehr. Aufgabe ist die Koordinierung und die Abwägung der öffentlichen Verkehrsinteressen und der Interessen  des Verkehrsunternehmens unter Beachtung der Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und des Nahverkehrsplanes. Die Genehmigungsbehörde erteilt die Genehmigungen für den Linienverkehr und ist u.a. für die Zustimmung zu Fahrplan- und Tarifänderungen zuständig. Außerdem trägt sie die Aufsicht über das Verkehrsunternehmen hinsichtlich der Einhaltung der Vorschriften des PBefG.

Im Landkreis Anhalt-Bitterfeld wurde die Genehmigung für den Linienverkehr im Rahmen eines europaweiten Wettbewerbes zum 01.07.2017 an die Vetter GmbH erteilt. Die Genehmigung gilt für den Zeitraum 01.07.2017 bis 30.06.2027.  

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