Adoptionsvermittlung
Haben Sie sich entschlossen, ein Kind zu adoptieren, führt der Weg zu einer Adoptionsvermittlungsstelle. Diese stellt sicher, dass Adoptionen gesetzlich ablaufen, fachlich begleitet werden und das Wohl des Kindes stets an erster Stelle steht.
Die Fachkräfte der Adoptionsvermittlung prüfen, ob Adoptionsbewerber sich eignen und ob ein Kind zur Annahme freigegeben werden kann. Zudem übernehmen sie umfassende Beratungstätigkeiten vor, während und nach der Adoption. Dabei gibt es einen festgelegten Aufgabenkatalog, an den sie sich halten müssen.
Grundsätzlich können neben verheirateten Paaren auch alleinstehende Personen ein Kind adoptieren. Bei unverheirateten Paaren oder bei Paaren, die in einer Lebenspartnerschaft leben, kann jeweils nur ein Partner das Kind adoptieren.
Adoptiveltern müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Bei Ehepaaren muss ein Partner 25 Jahre alt sein, der andere mindestens 21 Jahre. Der Altersunterschied zwischen Kind und Adoptiveltern sollte nicht anders sein, als der durchschnittliche Altersunterschied bei leiblichen Eltern und Kindern.
Bei einer Adoption wird die rechtliche Beziehung eines Kindes zu seinen Eltern grundlegend verändert. Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhaltspflichten sowie Erbansprüche erlöschen und gehen auf die Adoptionseltern über. Die Mitarbeiterinnen der Adoptionsvermittlung begleiten das gesamte Adoptionsverfahren von der Eignungsprüfung bis zur endgültigen Annahme, auch nach Beendigung des Verfahrens.
Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt ist die Begleitung der Stiefkindadoptionen und die Mitwirkung an deren Verfahren vor dem Familiengericht, denn auch die Annahme des Kindes seines Partners ist nur durch das Familiengericht und die Adoptionsvermittlung möglich. Auch hier haben abgebende und annehmende Elternteile ein umfassendes Recht auf Beratung.
Die Adoptionsvermittlerinnen unterstützen Adoptierte auch bei der Suche nach ihren Herkunftsfamilien und dem Kennenlernen ihrer Wurzeln.
Ansprechpartner für alle Fragen über eine Adoption von Minderjährigen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld sind unter folgenden Telefonnummern zu erreichen:
03496 – 601628 und 03496 – 601636