Alttextilien - Verwirrung wegen neuer Gesetzeslage
Der Fachbereich Umwelt und Klimaschutz informiert aus aktuellem Anlass
In Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) besteht seit 01.01.2025 eine Getrenntsammelpflicht für Textilabfälle aus Haushaltungen, das heißt, der Landkreis Anhalt-Bitterfeld als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist nun verpflichtet, dem Bürger die Möglichkeit zu eröffnen, seine Alttextilien getrennt vom Restmüll entsorgen zu können.
Hierzu stehen seit Beginn des Jahres 2025 zusätzliche Altkleidercontainer an den folgenden Annahmestellen bereit (näheres dazu unter www.abikw.de/alttextilien-2025/):
- Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke GmbH (Salegaster Chaussee 10 in 06803 Bitterfeld-Wolfen OT Greppin sowie Am Flugplatz 1 in 39261 Zerbst/Anhalt OT Straguth)
- PreZero Köthen GmbH (Maxdorfer Straße in 06366 Köthen (Anhalt))
Für Sie ändert sich dadurch allerdings nichts. Das zusätzliche Entsorgungsangebot an den Annahmestellen können Sie nutzen, müssen es aber nicht.
Sie können und sollen auch weiterhin die noch gebrauchsfähigen und sauberen Altkleider, die noch tragbaren Schuhe paarweise gebündelt, gebrauchsfähige Tisch- als auch Bettenware sowie Handtücher gut verpackt in die zahlreich im Landkreis vorhandenen Altkleidercontainer der gemeinnützigen und gewerblichen Sammler einwerfen (Beispiele siehe unten). Saubere aber defekte Textilien sollten separat verpackt, bestenfalls mit einem Vermerk bspw. „Lumpen“, ebenfalls in die Altkleidercontainer eingeworfen werden, sofern kein gegenteiliger Hinweis vom Sammelunternehmen am Container angebracht ist. Diese werden von den Sammelunternehmen an entsprechende Textilverwerter weitergegeben, welche diese dann bspw. zu Dämmstoffen für die Automobilindustrie oder auch zu Malerflies recycelt.
Völlig unbrauchbare und/oder schmutzige, öl- oder farbverschmutzte Alttextilien haben in den Altkleidercontainern allerdings nichts zu suchen und können weiterhin über der Restmülltonne entsorgt werden.