Ausbruch von Blauzungenkrankheit des Serotyps 3 im Landkreis Anhalt-Bitterfeld bestätigt
In einer Rinderhaltung im Landkreis Anhalt-Bitterfeld ist kreisweit zum ersten Mal die Blauzungenkrankheit (BT) amtlich festgestellt worden. Mit weiteren Ausbrüchen ist zu rechnen. Vor allem Schafe, Ziegen und Rinder mit BT-Virus-typischen Symptomen sollten auf eine mögliche Infektion untersucht werden.
Das Virus der Blauzungenkrankheit wird durch Gnitzen (blutsaugende Stechmücken) übertragen. Es führt bei Wiederkäuern wie Schaf und Rind zu akuten Verläufen mit Fressunlust, Apathie, hohem Fieber, Speichelfluss, Schwellungen des Kopfes, der Zunge und der Lippen sowie Entzündungen am Kronsaum der Klauen mit Lahmheit und geröteten Schleimhäuten. Bei schweren Verläufen können Tiere versterben. Neben Rindern, Schafen und Ziegen sind auch Wildwiederkäuer sowie Neuweltkameliden wie Alpaka oder Lama empfänglich für diese Infektion. Das Virus ist nicht auf den Menschen übertragbar!
Der einzige effektive Schutz vor einer Infektion ist die Impfung. Mittlerweile stehen drei (not-)zugelassene Impfstoffe zur Verfügung. Es wird Haltern von Wiederkäuern daher dringend empfohlen, Kontakt mit ihrem Hoftierarzt aufzunehmen und eine Impfung zu veranlassen. Eine zusätzliche Behandlung der Tiere mit Repellentien (Mückenschutz) ist wünschenswert.
Die Proben verdächtiger Tiere können zu den Öffnungszeiten der Landkreisverwaltung an den Standorten Bitterfeld (Röhrenstraße), Zerbst (Fischmarkt) und Köthen (Am Flugplatz) abgegeben werden und werden von dort aus zur Untersuchung an das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt in Stendal verbracht.
Auf Grund der Vielzahl der Ausbrüche in nahezu allen Bundesländern wurde Deutschland der Status „seuchenfrei“ in Bezug auf Infektionen mit dem Virus der Blauzungenkrankheit (Serotypen 1-24) mit Wirkung vom 14.08.2024 aberkannt. Danach gelten keine Bedingungen hinsichtlich BTV-3 für Tiere, welche in nicht-freie Zonen verbracht werden (nationales Verbringen innerhalb Deutschlands). Es ist jedoch darauf zu achten, dass die Tiere zum Zeitpunkt der Verbringung klinisch gesund sind.