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Ehrenamtliche Richter für das Verwaltungsgericht Halle gesucht

Die derzeitige Amtszeit ehrenamtlicher Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Halle endet am 31. Januar 2025. Eine Neuwahl für die nächste Amtsperiode, die fünf Jahre dauern wird, ist daher notwendig.

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter müssen u. a. Deutsche sein, das allgemeine Wahlrecht besitzen, das 25. Lebensjahr vollendet und den Wohnsitz im Gerichtsbezirk des Verwaltungsgerichts Halle haben.

Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, Berufsrichter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, Rechtsanwälte oder Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen, können nicht berufen werden.

Aufgabe der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter ist es, bei der mündlichen Verhandlung und Urteilsfindung mitzuwirken. Auf Vorkenntnisse im Verwaltungsrecht kommt es dabei nicht an. Für die Tätigkeit wird eine Entschädigung gezahlt.

Gesucht werden Bürgerinnen und Bürger, die die Voraussetzungen erfüllen und Interesse an dieser Aufgabe haben. Diese können sich schriftlich an den Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Fachbereich 30 Recht/Kreisangelegenheiten, Am Flugplatz 1, 06366 Köthen (Anhalt) oder per E-Mail an bis spätestens 23.08.2024 wenden. Für telefonische Rückfragen steht Herr Keller, Telefon 03496/60-1556, zur Verfügung