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Ihre Unterhaltsvorschusskasse informiert


Das Bundeskabinett hat am 17.07.2024 den Entwurf des Regierungshaushalts 2025 beschlossen. Demnach war vorgesehen, dass das Kindergeld ab 01.01.2025 von 250 € auf 255 € je Kind und Monat erhöht werden sollte. Im Bundestag beschlossen ist das Gesetz jedoch noch nicht. 

Sobald das Gesetz verabschiedet wird, könnte es dennoch rückwirkend zum Jahresbeginn angewandt werden. Um Rückzahlungen gegenüber Empfängern von Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) zu vermeiden, erfolgt die Auszahlung der Leistung bereits unter Berücksichtigung des erhöhten Kindergeldes.

Folgende Zahlbeträge ergeben sich:

1.    Altersstufe (0-5 Jahre)           227,00 €

2.    Altersstufe (6-11 Jahre)         299,00 €

3.    Altersstufe (12-17 Jahre)       394,00 €

Ggf. sind hierbei noch Einkünfte des Kindes wie z. B. Unterhaltszahlungen, Halbwaisenrenten, Ausbildungsvergütung zu berücksichtigen.

Sollte die Kindergelderhöhung wider Erwarten nicht von der neuen Bundesregierung beschlossen werden, erfolgt selbstverständlich die Nachzahlung der Differenz in Höhe von 5,00 € je Kind und Monat.