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Mitglieder für den Jugendhilfeausschuss des Landkreises Anhalt-Bitterfeld gesucht

Der Kreistag des Landkreises Anhalt-Bitterfeld wählt auf der Grundlage des § 71 SGB VIII und der Satzung des Jugendamtes für die Wahlperiode 2024 – 2029 einen neuen Jugendhilfeausschuss. Dieser setzt sich aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern zusammen.

Von 15 stimmberechtigten Mitgliedern kommen 9 Mitglieder aus den Reihen der Kreistagsmitglieder und 6 werden von, beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld wirkenden und anerkannten Trägen der Jugendhilfe vorgeschlagen. Für jedes vorgeschlagene Mitglied muss ein Stellvertreter vorgeschlagen werden, da sonst eine Wahl nicht erfolgen kann.

Der Vorschlag muss folgende Informationen enthalten:

  • Anschrift der vorgeschlagenen Stelle (anerkannter Träge der Jugendhilfe)
  •  Name und Vorname des Mitgliedes und des Stellvertreters
  • Geburtsdatum des Mitgliedes und des Stellvertreters
  • Anschrift des Mitgliedes und des Stellvertreters
  • Berufliche Tätigkeit des Mitgliedes und des Stellvertreters

Da die vorgeschlagenen Mitglieder und dessen Stellvertreter über Erfahrungen in der Jugendhilfe verfügen sollten, ist es wichtig, diese zu erwähnen.

Bitte senden Sie ihre Vorschläge bis spätestens 16.August 2024 per Post an den Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Fachbereich Kinder, Jugend und Familie, Frau Madlen Galander, Am Flugplatz 1, 06366 Köthen (Anhalt), per E-Mail an .