Teilhabemanagement: Förderung auf Kommunen erweitert
Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration fördert die Entwicklung eines örtlichen Teilhabemanagements aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Die Förderung zielt darauf ab, Menschen mit Beeinträchtigungen die umfassende gesellschaftliche und selbstbestimmte Teilhabe durch die Schaffung eines inklusiven Sozialraums zu ermöglichen.
Alle Kommunen Sachsen-Anhalts können die Einstellung von örtlichen Teilhabemanager_innen beantragen. Die Teilhabemanager_innen sind mit der Entwicklung und Begleitung der Organisation und Umsetzung der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen in ihrem Sozialraum betraut. Die Förderung erfolgt auf der Basis einer Richtlinie. Anträge können an das Landesverwaltungsamt gerichtet werden.
Die Richtlinie und Links zu den Antragsunterlagen finden sie: hier