Beistandschaft
Haben Sie Fragen zur Feststellung der Vaterschaft und zur Geltendmachung von Unterhalt, können Sie sich gerne an das Jugendamt wenden.
Wir beraten Sie hinsichtlich
- der Bedeutung einer Vaterschaftsfeststellung
- der Möglichkeiten der Vaterschaftsfeststellung
- der Berechnung von Unterhalt sowie dessen Beurkundung
Dabei wird zunächst eine gütliche Einigung angestrebt. Sollte dies nicht möglich sein, unterstützen wir Sie bei der gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft und der gerichtlichen Geltendmachung der Unterhaltsansprüche. Dies ist im Rahmen einer Beistandschaft nach Paragraf 1712 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) möglich, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind.
Beratungen dazu führen wir an den Verwaltungsstandorten Köthen (Anhalt), Bitterfeld-Wolfen und Zerbst/Anhalt durch.
Da Beratungen in Bitterfeld-Wolfen und Zerbst/Anhalt nur an festgelegten Terminen möglich sind, ist es erforderlich, dass Sie einen Termin vereinbaren.
Für Beratungen in Köthen (Anhalt) empfiehlt es sich zwecks Vermeidung längerer Wartezeiten ebenfalls einen Termin zu vereinbaren.
Bei der Terminvergabe erfahren Sie, welche Unterlagen ggf. benötigt werden.
Zwecks Vereinbarung eines Termins rufen Sie uns bitte wie folgt an (die Zuständigkeit ergibt sich aus dem Anfangsbuchstaben des Familiennamen Ihres Kindes):
Hinsichtlich der Feststellung der Vaterschaft: 03496 60-1687
Hinsichtlich der Geltendmachung von Unterhalt:
A, B, C, D, E, F, Ma, Mi, N, O | 03496 60-1685 |
G, H, Mo, Mu | 03496 60-1688 |
I, J, Me, P, Q, R, S, St | 03496 60-1658 |
K, L, X, Y, Z | 03496 60-1684 |
Sch, T, U, V, W | 03496 60-1686 |
Sprechzeiten:
Montag | geschlossen |
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr |
Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |