Beurkundungen
Das Jugendamt nimmt Beurkundungen gemäß Paragraf 59 des Sozialgesetzbuches (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe vor, unter anderem
- Vaterschaftsanerkennungen
- Zustimmungserklärungen zur Vaterschaftsanerkennung
- Verpflichtungserklärungen zur Zahlung von Unterhalt
- Sorgeerklärungen
Diese Aufführung ist nur beispielhaft. Welche Erklärungen noch beurkundet werden können, erfahren Sie gerne bei uns.
Beurkundungen führen wir an den Verwaltungsstandorten Köthen (Anhalt), Bitterfeld-Wolfen und Zerbst/Anhalt durch. Es ist erforderlich, dass Sie dazu einen Termin vereinbaren.
Bei der Terminvergabe erfahren Sie, welche Unterlagen benötigt werden.
Zwecks Vereinbarung eines Termins rufen Sie uns bitte wie folgt an (die Zuständigkeit ergibt sich aus dem Anfangsbuchstaben des Familiennamen Ihres Kindes):
A, B, C, D, E, F, N | 03496 60 1685 |
G, H, M, O | 03496 60 1688 |
I, K, L | 03496 60 1684 |
J, P, Q, R, S | 03496 60 1658 |
Sch, St, T - Z | 03496 60 1686 |
Sprechzeiten:
Montag | geschlossen |
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr |
Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |