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Chemikalienrecht

Aufgaben der unteren Chemikaliensicherheitsbehörde

  • Überwachung und Vollzug des Chemikalien-, Wasch- und Reinigungsmittelrechts im Einzelhandel und Vollzug im Internethandel sowie auch Vollzug bei Privatpersonen, die gegen die Herstellungs- und Verwendungsbeschränkungen für bestimmte Stoffe, Gemische und Erzeugnisse (gemäß Gefahrstoffverordnung und REACH-Verordnung Anhang XVII) verstoßen.
  • Erteilung der erforderlichen Erlaubnis und Entgegennahme der Anzeige gemäß Chemikalienverbotsverordnung zum Verkauf von Stoffen oder Gemischen, die gekennzeichnet sind mit:
    • dem Gefahrenpiktogramm Totenkopf oder
    • dem Gefahrenpiktogramm Gesundheitsgefahr (strahlender Oberkörper) in Verbindung mit dem Signalwort Gefahr und einem der Gefahrenhinweise H340, H350, H350i, H360, H360F, H360D, H360FD, H360Fd, H360Df, H370 oder H372

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