Ihr Fachbereich Soziales, Senioren und Inklusion stellt sich vor
Das Fachbereich Soziales, Senioren und Inklusion ist für die Aufgaben der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und andere soziale Angelegenheiten verantwortlich.
Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen im Fachbereich Soziales, Senioren und Inklusion des Landkreises Anhalt-Bitterfeld sind u. a. Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung, und Wohngeld.
Außerdem ist das Fachbereich Soziales, Senioren und Inklusion im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt zuständig für Leistungen der Eingliederungshilfe, der Hilfe zur Pflege und zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, Leistungen der Blindenhilfe sowie für Leistungen zur Frühförderung und integrative Kindereinrichtungen.
Leiterin des Fachbereiches Soziales, Senioren und Inklusion ist Frau Petzhold.
Fachdienst Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung/Wohngeld
Aufgaben
- Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung - Wohngeld für den Bereich
- Stadt Zerbst/Anhalt
- Einheitsgemeinde Stadt Aken (Elbe)
- Einheitsgemeinde Osternienburger Land
- Einheitsgemeinde Stadt Südliches Anhalt
- Einheitsgemeinde Stadt Raguhn-Jeßnitz
- Einheitsgemeinde Stadt Zörbig
- Einheitsgemeinde Stadt Sandersdorf-Brehna
- Einheitsgemeinde Muldestausee
Weitere Informationen zum Wohngeld erhalten Sie hier.
- Bestattungskosten
- Vertriebenenangelegenheiten
- Krankenhilfe
Fachdienst Hilfe zur Pflege
Aufgaben
- Leistungen zur Hilfe zur Pflege - ambulant und in stationären Einrichtungen
in Form von Sach- und Geldleistungen
Fachdienst Eingliederungshilfe
Aufgaben
- Leistungen zur Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen mit Behinderungen (Kostenübernahme)
Fachdienst Fallmanagement
Aufgaben:
Beratung zum und Steuerung des Zugangs zum Leistungsangebot der Eingliederungshilfe für Kinder und Erwachsene und laufende Überprüfung der Auswahl und Effektivität der ergriffenen Maßnahmen in den Bereichen:
- Frühförderung
- Integrative Kindertageseinrichtungen
- Eingliederungshilfe für behinderte Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen
- Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen mit Behinderungen
Weiterhin wird im Bereich Fallmanagement die Leistungssachbearbeitung in nachfolgenden Bereichen vorgehalten:
- Frühförderung (Kostenübernahme)
- Integrative Kindertageseinrichtungen (Kostenübernahme)
- Eingliederungshilfe für behinderte Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen (Kostenübernahme)
Beratungsstellen und soziale Angebote
Neben der Beratungstätigkeit der Verwaltung erbringen eine Vielzahl freier Träger, gemeinnütziger Vereine und Wohlfahrtsverbände soziale Arbeit in Form von Beratung und Unterstützung hilfesuchender und interessierter Bürger. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.