Hinweise zum Umtausch von Altführerscheinen
Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine sind gemäß der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie bis zum 19. Januar 2033 umzutauschen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt.
Seit kurzem kann der Umtausch auch Online beantragt werden. Zum Online-Antrag gelangen Sie hier.
Der Umtausch erfolgt in Deutschland gestaffelt nach folgenden Fristen:
1. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (Papierführerscheine grau, rosa, DDR)
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
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vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 - 1958 |
19. Januar 2022, 19. Juli 2022 |
1959 - 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 - 1970 | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
2. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind * (Kartenführerscheine):
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
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1999 - 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 - 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 - 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 | 18. Januar 2033 |
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Antragstellung
Der Antrag kann bei der Fahrerlaubnisbehörde an den Standorten Köthen und Bitterfeld oder postalisch oder über die Bürgerämter gestellt werden.
Bei postalischer Antragstellung sind nebenstehende folgende Unterlagen einzureichen:
- Antrag (siehe Dokumentenliste)
- Kontrollblatt mit aufgeklebtem biometrischem Passfoto und Unterschrift (siehe Dokumentenliste)
- Kopie von Führerschein
- Kopie vom Personalausweis-Vorder- und Rückseite (oder vom Reisepass, dann mit Meldebescheinigung)
Die Kosten für den Umtausch betragen 25,30 Euro. ggf. zuzüglich 5,10 Euro für den Direktversand. Sie werden bei postalischer Antragstellung per Bescheid für die Überweisung bekannt gegeben. Bei der Online-Beantragung sind die Kosten für den Umtausch direkt per Kreditkarte, Paypal oder giropay zu begleichen. Nach Antragstellung im Rahmen einer persönlichen Vorsprache kann das neue Führerscheindokument im Wege der Direktversandes durch die Bundesdruckerei an Ihre Meldeadresse übersandt werden.
Bei postalischer Antragstellung oder Online-Einreichung erfolgt die Ausgabe des neuen Führerscheines nach Ihrer persönlichen Vorsprache und amtlicher Entwertung des Alt-Führerscheines.
Für weitere Rückfragen und zur Terminvereinbarung erreichen Sie die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Anhalt-Bitterfeld wie nebenstehend genannt.
Die Terminvergabe erfolgt vorrangig online über das Internetportal des Landkreises Anhalt-Bitterfeld.