Kulturförderung gemäß Kultur- und Kunstförderrichtlinie
Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld gewährt vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel gemäß der Kultur- und Kunstförderrichtlinie finanzielle Zuwendungen zur Förderung von kulturellen und künstlerischen Vorhaben und Projekten, welche ohne die Zuwendung des Landkreises nicht oder nicht in dem erforderlichen Umfang durchführbar wären.
Für die Beantragung von Fördermitteln sind gemäß der zuvor genannten Richtlinie folgende Antragsfristen zu beachten:
Die Antragstellung hat bis zum 30. September des lfd. Kalenderjahres für das folgende Haushaltsjahr zu erfolgen.
Antragstellungen auf Landesförderung für Maßnahmen, die (auch) durch finanzielle Mittel des Landkreises bezuschusst werden sollen, sind bis zum 30. August des lfd. Kalenderjahres für das folgende Haushaltsjahr einzureichen.
Die Fördermittelanträge sind schriftlich unter Verwendung des Antragsformulars zu stellen.
Das erforderliche Antragsformular ist als PDF nebenstehend, oder beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Dezernat III, Fachbereich Bildung, Kultur und Sport, Fachdienst Kultur, erhältlich. Dieses ist vollständig ausgefüllt, mit rechtsverbindlicher Unterschrift inkl. den erforderlichen und notwendigen Unterlagen beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Dezernat III, Fachbereich Bildung, Kultur und Sport, Fachdienst Kultur, einzureichen.
Unsere Ansprechpartner finden Sie ebenfalls nebenstehend.