Sprungmenü Springe zu den Hinweisen zur Barrierearmut Springe zur Leichten Sprache Springe zum Suchfeld Springe zum Hauptinhalt Springe zu den Kontaktinformationen

Freigestellte Schülerbeförderung

Im „freigestellten“ Schülerverkehr erfolgt die Beförderung von geistig und/oder körperlich behinderten Schülerinnen und Schülern i. d. R. in Kleinbussen zu Förderschulen für Körperbehinderte, Geistigbehinderte, Gehörlose, Hörgeschädigte, Blinde und Sehgeschädigte.

Für die Durchführung der Beförderungsleistung beauftragt der Landkreis Beförderungsunternehmen.

Dokumente