Freigestellte Schülerbeförderung
Im „freigestellten“ Schülerverkehr erfolgt die Beförderung von geistig und/oder körperlich behinderten Schülerinnen und Schülern i. d. R. in Kleinbussen zu Förderschulen für Körperbehinderte, Geistigbehinderte, Gehörlose, Hörgeschädigte, Blinde und Sehgeschädigte.
Für die Durchführung der Beförderungsleistung beauftragt der Landkreis Beförderungsunternehmen.