Genehmigungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz
Rechtsgeschäftliche Veräußerungen land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke bedürfen einer Genehmigung nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG). Das gilt auch für Teile von Grundstücken, Miteigentumsanteile, Erbanteile oder Nießbrauchrechte. Die Veräußerung von unbebauten Grundstücken, die kleiner als 2 Hektar sind, ist im Land Sachsen-Anhalt von der Genehmigungspflicht ausgenommen.
Das Verfahren beginnt mit Eingang des Antrags bei der zuständigen Genehmigungsbehörde. Verkäufer und Käufer sind Antragsteller und Beteiligte des Verfahrens. Der beurkundende Notar gilt als ermächtigt, die Genehmigung zu beantragen.
Die Genehmigungsfähigkeit des Vertrages wird u.a. nach folgenden Kriterien geprüft:
· Handelt es sich um land- und/oder forstwirtschaftliche Flächen?
· Ist eine der Flächen größer als 2 ha?
· Ist der Erwerber Landwirt oder Nichtlandwirt?
· In welcher verwandtschaftlichen Beziehung stehen die Vertragsparteien zueinander?
· Wie sollen die Flächen künftig genutzt werden?
· Gibt es dringend aufstockungsbedürftige Landwirte, die diese Fläche erwerben wollen?
Im Rahmen dieser Prüfung werden ggf. Anhörungsbögen an die Vertragsparteien versandt, land- und forstwirtschaftliche Berufsvertretungen gehört sowie die Siedlungsbehörde und das Siedlungsunternehmen beteiligt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der Genehmigungsantrag wird in der Regel durch den beauftragten Notar gestellt. Dem formlosen Antrag ist eine Vertragsausfertigung beizufügen.
Welche Fristen sind zu beachten?
Liegt eine Genehmigungspflicht vor, hat die Entscheidung gemäß 6 GrdstVG innerhalb eines Monats, beim Vorliegen von Verlängerungsgründen zwei bzw. drei Monaten zu ergehen. Ist innerhalb der Frist nicht entschieden worden, tritt die Genehmigungsfiktion ein.
Welche Gebühren fallen an?
Die Erteilung der Genehmigung ist gebührenfrei.
Rechtsgrundlagen:
+ Gesetz über Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe (Grundstückverkehrsgesetz-GrdstVG)
+ Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Grundstückverkehrsgesetz (AG-GrdstVG)
+ Reichssiedlungsgesetz (RSiedlG)
Den Antrag richten Sie formlos an:
Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Fachbereich Interner Service
Fachdienst Grundstücke
Am Flugplatz 1
06366 Köthen (Anhalt)
Sehr gern können Sie die Anträge auch per E-Mail an: fachbereich-10@anhalt-bitterfeld.de unter dem Betreff „Genehmigung GrdstVG“ senden.
Ansprechpartner:
Frau Anja Frutig
Sachbearbeiterin Grundstücksverkehrsgesetz
Telefon: 03496 60 1566
E-Mail: anja.frutig@anhalt-bitterfeld.de
Frau Cortina Weber
Fachdienstleiterin Grundstücke
Telefon: 03496 60 1563
E-Mail: cortina.weber@anhalt-bitterfeld.de