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Untere Immissionsschutzbehörde

Aufgaben der unteren Immissionsschutzbehörde
  • Durchführung von Genehmigungsverfahren nach BImSchG
  • immissionsschutzrechtliche Stellungnahme zu Bauanträgen, Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen
  • Vollzug der Verordnungen auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, z. B. für Kleinfeuerungsanlagen, Tankstellen, chemische Reinigungen, Sport- und Freizeitanlagen
  • Überwachung von Anlagen - Kontrollen, Beschwerdebearbeitung
  • Durchführung orientierender Lärmmessungen im Rahmen von Überwachungsaufgaben
  • Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
Formular:

Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb sowie zur Änderung von Anlagen im Sinne von § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz zum Download (111 MB)
https://elia-bb.ovsoftware.com/installer-setups/2.7/ELiA_Brandenburgx86.msi