Untere Immissionsschutzbehörde
Aufgaben der unteren Immissionsschutzbehörde
- Durchführung von Genehmigungsverfahren nach BImSchG
- immissionsschutzrechtliche Stellungnahme zu Bauanträgen, Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen
- Vollzug der Verordnungen auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, z. B. für Kleinfeuerungsanlagen, Tankstellen, chemische Reinigungen, Sport- und Freizeitanlagen
- Überwachung von Anlagen - Kontrollen, Beschwerdebearbeitung
- Durchführung orientierender Lärmmessungen im Rahmen von Überwachungsaufgaben
- Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
Formular:
Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb sowie zur Änderung von Anlagen im Sinne von § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz zum Download (111 MB)
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