Katastrophenschutz
Katastrophenschutz ist die Aufgabe, Katastrophen abzuwehren und die dafür erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen zu planen und zu ergreifen. Hierzu sind insbesondere
- die Entscheidungen der zuständigen Behörden zu koordinieren und die Leitung der Abwehrmaßnahmen zusammenzufassen,
- Amtshilfe von anderen Dienststellen und sonstigen Trägern öffentlicher Aufgaben anzufordern,
- der Einsatz der mitwirkenden Hilfeleistungskräfte zu leiten und
- die Wahrnehmung dieser Aufgaben mit den Beteiligten zu planen und vorzubereiten.
Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld ist untere Katastrophenschutzbehörde.
Für die Wahrnehmung seiner Aufgaben nach dem Katastrophenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt hat der Landkreis Anhalt-Bitterfeld einen Katastrophenschutzstab zu bilden. Zudem bereitet der Landkreis Anhalt-Bitterfeld die Bildung von technischen Einsatzleitungen vor, die im Katastrophenfall mit der selbständigen Leitung der Schadensbekämpfung in Schwerpunkten oder Abschnitten beauftragt werden können.
Ein Katastrophenfall ist ein Notstand, bei dem Leben, Gesundheit oder die lebenswichtige Versorgung einer Vielzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet oder wesentlich beeinträchtigt werden und zu dessen Abwehr oder Eindämmung der koordinierte Einsatz der verfügbaren Kräfte und Mittel unter einer gemeinsamen Gesamtleitung erforderlich ist. Eintritt und Ende des Katastrophenfalles werden durch den Landrat des Landkreises Anhalt-Bitterfeld oder dessen Stellvertreter festgestellt.
Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sind nach landesrechtlichen Stärke- und Gliederungsvorgaben gebildete und nach Fachdiensten ausgerichtete, zur Katastrophenabwehr bestimmte Zusammenfassungen von Personen und Material (Fachdienste im Katastrophenschutz). Einheiten sind für den beweglichen Einsatz, Einrichtungen für den ortsfesten Einsatz bestimmt.