Dokumente/Formulare § 8a
Durch die Mitarbeitenden der Stabsstelle Strategische Sozialplanung, Entwicklung und Vernetzung zum Kindeswohl wurde die Vereinbarung zur Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gemäß §8a Abs.4 SGB VIII, sowie zur Sicherstellung des Tätigkeitsauschlusses einschlägig vorbestrafter Personen gemäß § 72a SGB VIII aktualisiert und soll zum 1. November 2024 in Kraft treten.
In diesem Überarbeitungsprozess wurden bereits zwei Dokument/Formulare erarbeitet, die ein einheitliches und transparentes Verfahren/Vorgehen bei Verdacht auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung ermöglichen.
Diese Dokumente können Sie sehr gern nutzen und zur Verwendung herunterladen.
Sollten Sie Fragen oder Anmerkungen haben, können Sie sich unter kinderschutz@anhalt-bitterfeld.de gern an die Mitarbeitenden der Stabsstelle wenden.
Ab Oktober 2024 wird es für und im Landkreis eine Qualifizierung zur Insoweit erfahrenen Fachkraft angeboten. Nähere Informationen finden Sie zeitnah unter: LokalesNetzwerkKinderschutz_Aktuelles