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Lokales Netzwerk Kinderschutz

Für die Umsetzung des Lokalen Netzwerkes Kinderschutz im Landkreis Anhalt-Bitterfeld dient als Grundlage das Gesamtkonzept Kinderschutz. Das zu Jahresbeginn 2024 erstellte Konzept stellt die aktuelle Situation sowie die Entwicklungspotentiale im Bereich des Kinderschutzes und Früher Hilfen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld dar.

Aufgrund der zahlreichen übergreifenden Aufgaben wurde die Koordination des Netzwerkes Kinderschutz in die Stabsstelle "Strategische Sozialplanung, Entwicklung und Vernetzung zum Kindeswohl" integriert.

Bereits im Jahr 2009 legte das Kinderschutzgesetz von Sachsen-Anhalt in §3 (1) die Inhalte der Arbeit wie folgt fest:  „In den Landkreisen und kreisfreien Städten sind lokale Netzwerke für Kinderschutz für frühe und rechtzeitige soziale und gesundheitlichen Hilfen und Leistungen für Schwangere, Kinder, Mütter und Väter einzurichten" und konkretisiert dies in
Abs. 2 wie folgt:

Die lokalen Netzwerke Kinderschutz befassen sich insbesondere mit

  • dem Auf- und Ausbau der frühen und niedrigschwelligen Hilfen,
  • der Abstimmung zwischen den Beteiligten zur Erbringung früher und rechtzeitiger Hilfen und Leistungen
  • dem Auf- und Ausbau eines Risiko-, Krisen- und Fehlermanagements,
  • der Sicherstellung eines engen Informationsaustausches,
  • den erforderlichen Hilfen und Leistungen,
  • der Sicherstellung einer zügigen Leistungserbringung,
  • der anonymisierten Fallberatung,
  • einer individuellen Fallerörterung mit Einwilligung der Betroffenen,
  • der Fortbildung von Fachkräften und ehrenamtlich tätigen Personen und
  • der Öffentlichkeitsarbeit.

Auf Grundlage eines präventiven Kinderschutzes können vorbeugende Leistungen wie z.B. in Form von Beratung und Unterstützung bereits vor eventuellen Beeinträchtigungen, einen Beitrag zum Kinderschutz leisten. Aus diesem Grund ist die Entwicklung eines gemeinschaftlichen Verständnisses von präventivem Kinderschutz, mit den Partnern des lokalen Netzwerkes Kinderschutz, notwendig welches auch gemeinsam getragen werden soll. Somit ist eine verbindliche Zusammenarbeit der verschiedenen Einrichtungen, Institutionen und Professionen, die Zugang zu Familien und Kindern haben, auszubauen und zu entwickeln. 

In diesem Kontext ist es geplant, das Thema frühzeitige Hilfen, nach dem Verständnis des Kinderschutzgesetzes von Sachsen-Anhalt, auch im Landkreis Anhalt-Bitterfeld in den Blick zu nehmen. Aus diesem Grund ist es selbstverständlich, dass die Möglichkeiten und Chancen der Kooperation mit dem vorhandenen Netzwerk Frühe Hilfen und dessen Angebote im Rahmen der lokalen Netzwerkarbeit Kinderschutz aufgegriffen, eingebunden und genutzt werden.