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Kommunalaufsicht

Den Gemeinden steht das Recht zu, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln. Dieses Recht gilt allerdings nur im Rahmen der Gesetze. Die Kommunalaufsicht kontrolliert und überwacht, ob der gesetzliche Rahmen eingehalten wird. Die Aufsicht ist in den §§ 143 ff. des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt geregelt.