Landesplanung
Zentrale Aufgabe der Landesplanung ist die strategische Planung der Landesentwicklung. Die Landesplanung entwirft mit ihren Landesentwicklungsplänen für das gesamte Landesterritorium einen verbindlichen Rahmen, an dem sich vorrangig öffentliche Stellen ausrichten müssen, der aber auch für die raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen von Personen des Privatrechts bindende Wirkungen entwickeln kann.