Sprungmenü Springe zu den Hinweisen zur Barrierearmut Springe zur Leichten Sprache Springe zum Suchfeld Springe zum Hauptinhalt Springe zu den Kontaktinformationen
Aktueller Wohnort: Anhalt-Bitterfeld

Schwarzarbeit anzeigen

Leistungsbeschreibung

Schwarzarbeit leistet derjenige, der bei der Erbringung oder Beauftragung von Dienst- und Werkleistungen in erheblichem Umfang

  • als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger seine sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt,
  • als Steuerpflichtiger seine steuerlichen Pflichten nicht erfüllt,
  • als Empfänger von Sozialleistungen Mitteilungspflichten gegenüber dem Sozialleistungsträger nicht erfüllt,
  • seiner Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbstständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes (§ 14 der Gewerbeordnung) nicht nachkommt oder
  • die erforderliche Reisegewerbekarte (§ 55 der Gewerbeordnung) nicht erworben hat,
  • ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbstständig betreibt, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein (§ 1 der Handwerksordnung).

Was ist keine Schwarzarbeit?
Keine Schwarzarbeit sind nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtete Dienst- oder Werkleistungen, die von Angehörigen oder Lebenspartnern, aus Gefälligkeit, im Wege der Nachbarschaftshilfe oder im Wege der Selbsthilfe erbracht werden.

Was sollte ich noch wissen?

Die Landkreise und kreisfreien Städte sind für folgende Verstöße nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz zuständig, wenn damit Dienst- und Werkleistungen in erheblichem Umfang erbracht oder beauftragt werden:

  • Gewerbeausübung ohne Gewerbeanmeldung
  • Reisegewerbeausübung ohne Erlaubnis
  • unerlaubte Handwerksausübung (kein Eintrag in Handwerksrolle).

Zuständige Fachaufsicht und Koordinierungsstelle zur Bekämpfung der Schwarzarbeit im Land Sachsen-Anhalt ist das Landesverwaltungsamt.

Der Zoll - Finanzkontrolle Schwarzarbeit - ist für die Verfolgung von Schwarzarbeit im Zusammenhang mit Leistungsmissbrauch, Steuerhinterziehung sowie Verstößen gegen die sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten zuständig.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Fachdienst Ordnungsrecht

Öffnungszeiten

Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

Adressen
Besucheradresse
Fachdienst Ordnungsrecht
Röhrenstraße 33
06749Bitterfeld-Wolfen (Bitterfeld)
Kontakt
Telefon:
03493 341 431
Fax:
03493 341 432
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja