Sprungmenü Springe zu den Hinweisen zur Barrierearmut Springe zur Leichten Sprache Springe zum Suchfeld Springe zum Hauptinhalt Springe zu den Kontaktinformationen
Aktueller Wohnort: Osternienburger Land - OT Frenz

Saisonkennzeichen beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ihr Fahrzeug nur saisonal nutzen möchten, können Sie ein Saisonkennzeichen beantragen. Es erspart Ihnen die jährliche An- und Abmeldung im Frühjahr bzw. im Herbst. Die Beantragung kann durch Sie oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgen.

Den Betriebszeitraum des Fahrzeuges - mindestens 2, höchstens 11 Monate - bestimmen Sie. Gewählt werden können nur volle Monate, d.h. der Beginn ist immer am ersten, das Ende am letzten Tag des Monats.

Das Saisonkennzeichen kann vor diesem Zeitraum beantragt werden. Das Fahrzeug ist dann dauerhaft zugelassen, darf aber nur während der gewählten Monate, betrieben werden. Dieser Zeitraum wird auf dem amtlichen Kennzeichen eingeprägt.

Nach § 5 Abs. 1 Nummer 5 KraftStG dauert die Steuerpflicht bei saisonaler Zulassung solange an, wie das Kennzeichen geführt wird, mindestens 1 Monat.

Hinweis:
Bei einem Import ist das Fahrzeug der Kfz-Zulassungsbehörde vorzuführen.
Sind Abgasuntersuchungen, Hauptuntersuchungen oder Sicherheitsprüfungen außerhalb des Zulassungszeitraums fällig, sind diese im ersten Monat der nächsten Zulassungsperiode durchzuführen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Original oder beglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepasses mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate),
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug (hierbei Nachweis der Anschrift erforderlich),
  • bei Vertretung des Halters: Vollmacht
  • Zulassungs-Bescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
  • Zulassungs-Bescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief)
  • Versicherungsbestätigung
  • HU-Bescheinigung
  • Kennzeichen, wenn das Fahrzeug zugelassen ist

Welche Gebühren fallen an?

Grundgebühr: 26,30 Euro

Im Einzelfall können zur Grundgebühr zusätzliche Kosten hinzukommen.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Fachdienst Kfz-Zulassung/Straßenverkehrsrecht

Öffnungszeiten

Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

Adressen
Besucheradresse
Standort Köthen
Fachdienst Kfz-Zulassung
Am Flugplatz 1
06366Köthen (Anhalt)
Besucheradresse
Standort Bitterfeld
Fachdienst Kfz-Zulassung
Röhrenstraße 33
06749Bitterfeld-Wolfen (Bitterfeld)
Besucheradresse
Standort Zerbst
Fachdienst Kfz-Zulassung
Fritz-Brandt-Str. 16
39261Zerbst/Anhalt
Kontakt
Telefon:
03496 60 1591
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja