Sprungmenü Springe zu den Hinweisen zur Barrierearmut Springe zur Leichten Sprache Springe zum Suchfeld Springe zum Hauptinhalt Springe zu den Kontaktinformationen
Aktueller Wohnort: Muldestausee - OT Burgkemnitz

Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I melden

Leistungsbeschreibung

Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) abhanden gekommen oder diese unbrauchbar bzw. unleserlich geworden ist, müssen Sie dies unverzüglich melden und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen.

Hinweis:
Wird nach Ausstellung der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I die in Verlust geratene Bescheinigung wieder aufgefunden, muss der Halter oder der Eigentümer sie unverzüglich abgeben.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Schriftlicher formgebundener Antrag bei der zuständigen Zulassungsbehörde mit der Angabe der Halter- und Fahrzeugdaten.
    Der Antrag kann auch erst bei der Zulassungsbehörde ausgefüllt werden.
  • Gültiger Personalausweis (keine Kopie) des Fahrzeughalters oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnortes. Die Meldebescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein.
    Handelt es sich bei dem Fahrzeughalter nicht um eine natürliche Person sind weitergehende Unterlagen zur Feststellung des Halters notwendig 

Zusätzlich bei Beschädigung:

  • Die beschädigte Zulassungsbescheinigung ist der Zulassungsbehörde vorzulegen. Es wird ein Ersatz ausgestellt.

Zusätzlich bei Verlust:

  • Den noch vorhandenen Teil II der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugbrief ).
  • Versicherung an Eides Statt (eine telefonische oder schriftliche Benachrichtigung der Zulassungsbehörde ist nicht ausreichend); ggf. Verlusterklärung.
  • Bei Diebstahl Anzeigebestätigung der Polizei.
  • Untersuchungsbericht der letzten noch nicht abgelaufenen Hauptuntersuchung (entfällt, wenn die erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war).
  • Prüfprotokoll der letzten noch nicht abgelaufenen Sicherheitsprüfung (wenn vorgeschrieben).

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr

Festbetrag von 10,90 EUR
Im Einzelfall können zur Grundgebühr zusätzlichen Kosten hinzukommen.

Gebühr

Festbetrag von 30,70 EUR
Gebühr für die Abnahme einer Versicherung an Eides statt über den Verlust durch Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Fachdienst Kfz-Zulassung/Straßenverkehrsrecht

Öffnungszeiten

Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

Adressen
Besucheradresse
Standort Köthen
Fachdienst Kfz-Zulassung
Am Flugplatz 1
06366Köthen (Anhalt)
Besucheradresse
Standort Bitterfeld
Fachdienst Kfz-Zulassung
Röhrenstraße 33
06749Bitterfeld-Wolfen (Bitterfeld)
Besucheradresse
Standort Zerbst
Fachdienst Kfz-Zulassung
Fritz-Brandt-Str. 16
39261Zerbst/Anhalt
Kontakt
Telefon:
03496 60 1591
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja