Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.
Voraussetzungen
Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
- Kennzeichenschilder, für die Entwertung durch die Zulassungsbehörde
Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:
- Verwertungsnachweis oder
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Fachdienst Kfz-Zulassung/Straßenverkehrsrecht
Öffnungszeiten
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Adressen
Fachdienst Kfz-Zulassung
Am Flugplatz 1
06366Köthen (Anhalt)
Fachdienst Kfz-Zulassung
Röhrenstraße 33
06749Bitterfeld-Wolfen (Bitterfeld)
Fachdienst Kfz-Zulassung
Fritz-Brandt-Str. 16
39261Zerbst/Anhalt
Kontakt
- Telefon:
- 03496 60 1591
- E-Mail:
- zulassung@anhalt-bitterfeld.de
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja