Aktueller Wohnort: Südliches Anhalt - OT Hohnsdorf
Änderung einer Abwasseranlage anzeigen
Leistungsbeschreibung
Für die Änderung einer Abwasseranlage benötigen Sie, zusätzlich zur Änderung der wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung, eine Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.
Eine zusätzliche Baugenehmigung ist nicht erforderlich.
An wen muss ich mich wenden?
Landesverwaltungsamt
ST-Validierung ( Sachsen-Anhalt )
Landesverwaltungsamt
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Keine Organisationseinheit angegeben/gefunden.
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