Aufnahme am Gymnasium anmelden
Leistungsbeschreibung
Im Gymnasium werden Schülerinnen und Schüler des 5. bis 12. Schuljahrganges unterrichtet. Das Gymnasium vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung und schließt mit dem Abitur ab. Dies berechtigt bundesweit zum Studium an allen Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen oder auch eine vergleichbare berufliche Ausbildung aufzunehmen.
Verfahrensablauf
Beim Wechsel von der Grundschule in das Gymnasium:
- Sie werden individuell zur weiteren Schullaufbahn Ihres Kindes beraten.
- Mit der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse erhalten Sie die Schullaufbahnempfehlung und das Formular zur Schullaufbahnerklärung.
- Zur Anmeldung am Gymnasium muss die ausgefüllte Schullaufbahnerklärung an der Grundschule abgegeben werden.
Die Verteilung auf ein Gymnasium erfolgt durch den Schulträger.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Grundschule, die Ihr Kind derzeit besucht.
Voraussetzungen
Beim Wechsel von der Grundschule in das Gymnasium:
- Erfolgreicher Besuch der Grundschule
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag der Personensorgeberechtigten
- Formular zur Schullaufbahnerklärung
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Schullaufbahnerklärung ist fristgerecht an der derzeit besuchten Grundschule abzugeben. Der Termin wird mit der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses/Schullaufbahnerklärung bekanntgegeben.
Rechtsgrundlage
Gymnasien ( Sachsen-Anhalt )
Was sollte ich noch wissen?
Der Wechsel von einer weiterführenden Schule in das Gymnasium ist in der Leistungsbeschreibung „Wechsel in eine andere Schulart beantragen“ beschrieben.
Weitere Informationen zum Gymnasium finden Sie auf dem Landesportal Sachsen-Anhalt.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt