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Aktueller Wohnort: Aken (Elbe) - OT Mennewitz

Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie erhalten für Ihr Kind den Unterhaltsvorschuss, wenn Sie es in Ihrem Haushalt ohne einen anderen Elternteil erziehen, gegen den das Kind einen Anspruch auf Unterhalt hat. Dieser Unterhalt wird jedoch vom anderen Elternteil beziehungsweise der zu Unterhaltszahlungen verpflichteten Person nicht, unvollständig oder unregelmäßig gezahlt. 

Der Lebensmittelpunkt des Kindes muss dabei eindeutig in Ihrem Haushalt liegen. Sie dürfen keinen neuen Partner beziehungsweise keine neue Partnerin geheiratet haben.

Wenn die Bezugsvoraussetzungen vorliegen, wird Ihnen der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit Ihres Kindes gezahlt. Die Begrenzung der Bezugsdauer (zuvor maximal 72 Monate) wurde aufgehoben.

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach der Höhe des Mindestunterhaltes. 

Ab dem 01.01.2024 gelten folgende Beträge:

  • für Kinder bis zu 5 Jahren 230,00 EUR pro Monat
  • für Kinder von 6 bis 11 Jahren 301,00 EUR pro Monat
  • für Kinder von 12 bis 14 Jahren 395,00 EUR pro Monat

Nach Vollendung des 12. Lebensjahrs hat Ihr Kind den Anspruch auf Unterhalt nur dann, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt wird:

  • Sie oder Ihr Kind erhalten kein Bürgergeld.
  • Durch den Unterhaltsvorschuss kann die Hilfebedürftigkeit Ihres Kindes vermieden werden.
  • Sie haben ein Brutto-Monatseinkommen von mindestens EUR 600,00 und erhalten ergänzendes Bürgergeld.

Damit wird gewährleistet, dass im Bedarfsfall lückenlos alle Kinder Unterhaltsvorschuss erhalten. Zugleich wird für die Haushalte, die nicht hilfebedürftig sind, beziehungsweise durch eigene Erwerbseinkünfte unabhängig von Grundsicherungsleistungen werden könnten, ein wichtiger Anreiz geschaffen, den eigenen Lebensunterhalt zu sichern.

Der Unterhaltsvorschuss wird immer zum Beginn eines Kalendermonats ausgezahlt und kann für einen Monat rückwirkend beantragt werden. 
 

Verfahrensablauf

Sie können Unterhaltsvorschuss schriftlich bei dem für den Wohnort zuständigen Jugendamt beantragen. Eine elektronische Antragstellung ist möglich, wenn die Behörde ein entsprechendes Online-Verfahren bereitstellt.


Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, hängt von Ihrem Einzelfall ab.

Nach Eingang Ihres Antrages prüft die Unterhaltsvorschussstelle, ob ein Anspruch besteht. Über die Entscheidung erhalten Sie einen Bescheid von der Unterhaltsvorschussstelle. 
 
Sie sind verpflichtet, Auskünfte, die zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes erforderlich sind, zu erteilen. Sie müssen bei der Feststellung der Vaterschaft oder des Aufenthalts des anderen Elternteils mitwirken. Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle alle Änderungen in den Verhältnissen sofort mitteilen.

Unterhaltsvorschuss beantragen ( Sachsen-Anhalt )

Wenden Sie sich an das Jugendamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen für die Bewilligung von Unterhaltsvorschuss müssen erfüllt sein:

  • Der Kindesunterhalt wird nicht oder nur unvollständig gezahlt.
  • Ihr Kind hat seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
  • Der Elternteil ist alleinerziehend (zum Beispiel auch verwitwet).
  • Der Elternteil und das Kind müssen in einem Haushalt leben.
  • Ausländische Kinder haben den Anspruch nur bei bestimmten Aufenthaltstiteln.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antragsformular
     
    • zusätzlich ist je nach Einzelfall erforderlich:
    • die Geburtsurkunde des betreffenden Kindes
    • der Personalausweis des alleinerziehenden Elternteils 
    • bei ausländischen Kindern beziehungsweise Eltern: Ausweis und ein gültiger Nachweis über den Aufenthaltstitel   
    • der Unterhaltstitel: aktuelle Unterhaltsfestlegung Unterhaltsurkunde, Urteil, Beschluss 
    • bei Trennung einer Ehe: Scheidungsurteil 
    • gegebenenfalls Brief vom Rechtsanwalt über den Zeitpunkt des Getrenntlebens 
    • die aktuelle Steuerkarte
    • bei unverheirateten Elternpaaren: Vaterschaftsanerkenntnis oder -feststellung 
    • Einkommensnachweise über:  
      • Kindergeld 
      • gegebenenfalls Halbwaisenrente
      • gegebenenfalls Unterhaltszahlungen 
    • gegebenenfalls Bewilligungs-/Einstellungsbescheide über Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetze anderer Unterhaltsvorschusskassen  

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Unterhaltsvorschuss kann für einen Monat rückwirkend bewilligt werden, wenn die Voraussetzungen zu dem Zeitpunkt bereits erfüllt waren.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch (Frist: 1 Monat)

Anträge / Formulare

Formlose Antragsstellung möglich  : Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
 

Was sollte ich noch wissen?

Wenden Sie sich an das Jugendamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Fachdienst Unterhaltsvorschuss

Öffnungszeiten

Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

Adressen
Anschrift
Postanschrift Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Kreisverwaltung - Adoptionsvermittlung
Am Flugplatz 1
06366Köthen (Anhalt)
Kontakt
Telefon:
03496 60 1671
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja