Sprungmenü Springe zu den Hinweisen zur Barrierearmut Springe zur Leichten Sprache Springe zum Suchfeld Springe zum Hauptinhalt Springe zu den Kontaktinformationen
Aktueller Wohnort: Zörbig - OT Zörbig

Erdaufschluss anzeigen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie sogenannte Erdaufschlüsse durchführen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde melden. Erdaufschlüsse sind Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können.

Das kann beispielsweise passieren, wenn Bodenschichten durchstoßen werden, die das darunter liegende Grundwasser vor Verunreinigungen schützen.

Jede Bohrung liefert Daten für die Bewertung des Untergrundes am jeweiligen Standort. Die Anzeige ermöglicht es den zuständigen Behörden, sich vor Ort einen Eindruck vom Bohrvorhaben und vom hervorgebrachten Bohrgut zu verschaffen. Die Behörden können ergänzende Messungen vornehmen und die Qualität der Bohrergebnisse sichern. Das verhindert kostspielige Fehlentscheidungen bei der unterirdischen Raumplanung.

Verfahrensablauf

Wenn Sie einen Erdaufschluss oder eine Bohrung in das Erdreich durchführen wollen, müssen Sie dies vorher anzeigen.

Reichen Sie hierzu die Anzeige bei der zuständigen Stelle ein. Viele Landkreise und kreisfreien Städte bieten Ihnen hierfür einen entsprechenden Vordruck.

Die zuständige Stelle prüft, ob durch den Erdaufschluss oder die Bohrung gefährliche Stoffe in das Grundwasser gelangen können. Zudem prüft sie, für welchen Zweck Sie den Erdaufschluss/ die Bohrung beabsichtigen.

Gegebenenfalls erhalten Sie nach der Prüfung eine Anzeigebestätigung. Falls es sich um eine Benutzung eines Gewässers handelt, werden Sie darüber informiert, dass die Benutzung einer wasserrechtlichen Erlaubnis bedarf.

Voraussetzungen

Sie beabsichtigen einen Erdaufschluss/ eine Bohrung in das Erdreich vorzunehmen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte informieren Sie sich bei der unteren Wasserbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Viele Landkreise und kreisfreien Städte bieten Ihnen hierfür einen entsprechenden Vordruck.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige muss erfolgen, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen.1 Monat vor Beginn der Arbeiten

Rechtsbehelf

Widerspruch

Was sollte ich noch wissen?

Bitte wenden Sie sich an die untere Wasserbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Fachdienst Wasserwirtschaft und Wasserrecht

Öffnungszeiten

Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

Adressen
Besucheradresse
Fachdienst Wasserwirtschaft und Wasserrecht
Ziegelstraße 10
06749Bitterfeld-Wolfen (Bitterfeld)
Kontakt
Telefon:
03493 341 720
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
nein
Aufzug vorhanden
nein