Erdaufschluss anzeigen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie sogenannte Erdaufschlüsse durchführen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde melden. Erdaufschlüsse sind Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können.
Das kann beispielsweise passieren, wenn Bodenschichten durchstoßen werden, die das darunter liegende Grundwasser vor Verunreinigungen schützen.
Jede Bohrung liefert Daten für die Bewertung des Untergrundes am jeweiligen Standort. Die Anzeige ermöglicht es den zuständigen Behörden, sich vor Ort einen Eindruck vom Bohrvorhaben und vom hervorgebrachten Bohrgut zu verschaffen. Die Behörden können ergänzende Messungen vornehmen und die Qualität der Bohrergebnisse sichern. Das verhindert kostspielige Fehlentscheidungen bei der unterirdischen Raumplanung.
Verfahrensablauf
Wenn Sie einen Erdaufschluss oder eine Bohrung in das Erdreich durchführen wollen, müssen Sie dies vorher anzeigen.
Reichen Sie hierzu die Anzeige bei der zuständigen Stelle ein. Viele Landkreise und kreisfreien Städte bieten Ihnen hierfür einen entsprechenden Vordruck.
Die zuständige Stelle prüft, ob durch den Erdaufschluss oder die Bohrung gefährliche Stoffe in das Grundwasser gelangen können. Zudem prüft sie, für welchen Zweck Sie den Erdaufschluss/ die Bohrung beabsichtigen.
Gegebenenfalls erhalten Sie nach der Prüfung eine Anzeigebestätigung. Falls es sich um eine Benutzung eines Gewässers handelt, werden Sie darüber informiert, dass die Benutzung einer wasserrechtlichen Erlaubnis bedarf.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die untere Wasserbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Voraussetzungen
Sie beabsichtigen einen Erdaufschluss/ eine Bohrung in das Erdreich vorzunehmen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte informieren Sie sich bei der unteren Wasserbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Viele Landkreise und kreisfreien Städte bieten Ihnen hierfür einen entsprechenden Vordruck.
Welche Gebühren fallen an?
EUR 30,00 bis 156,00 je Bohrung/Erdaufschluss.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige muss erfolgen, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen.
1 Monat vor Beginn der Arbeiten
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch
Was sollte ich noch wissen?
Erdaufschlüsse stellen immer auch geologische Untersuchungen nach dem Geologiedatengesetz dar. Diese müssen Sie daher spätestens 2 Wochen vor Beginn dem Staatlichen Geologischen Dienst (LAGB Sachsen-Anhalt) anzeigen.
Erfolgen die Erdaufschlüsse in Form von Bohrungen, die tiefer als 100 Meter in den Boden eindringen, müssen Sie den Beginn und die Einstellung der Bohrarbeiten mindestens 2 Wochen vorher auch bei der Bergbehörde (LAGB Sachsen-Anhalt) anzeigen.
Die Anzeige kann online über das „Anzeige- und Informationssystem für Bohrungen und Geothermie“ erfolgen.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Onlinedienste
Fachdienst Wasserwirtschaft und Wasserrecht
Öffnungszeiten
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Adressen
Ziegelstraße 10
06749Bitterfeld-Wolfen (Bitterfeld)
Kontakt
- Telefon:
- 03493 341 720
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- nein
- Aufzug vorhanden
- nein