Erdaufschluss - unbeabsichtigte Grundwassererschließung melden
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie bei einer Bohrung unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich melden. Die Anzeige ist in jedem Fall notwendig, unabhängig davon, ob die Bohrung vorher bei der zuständigen Behörde gemeldet wurde oder nicht.
Die Behörde teilt Ihnen mit, ob Sie die Bohrung gegebenenfalls vorübergehend einstellen müssen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Wenn Sie unbeabsichtigt Grundwasser erschließen, müssen Sie dies unverzüglich anzeigen.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Was sollte ich noch wissen?
Bei einer Tiefe von unter 100 Metern ist die Untere Wasserbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt zuständig. In einer Tiefe über 100 Metern ist das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) zuständig.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Fachdienst Wasserwirtschaft und Wasserrecht
Öffnungszeiten
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Adressen
Ziegelstraße 10
06749Bitterfeld-Wolfen (Bitterfeld)
Kontakt
- Telefon:
- 03493 341 720
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- nein
- Aufzug vorhanden
- nein