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Aktueller Wohnort: Osternienburger Land

Erdaufschluss - unbeabsichtigte Grundwassererschließung melden

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie bei einer Bohrung unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich melden. Die Anzeige ist in jedem Fall notwendig, unabhängig davon, ob die Bohrung vorher bei der zuständigen Behörde gemeldet wurde oder nicht. 

Die Behörde teilt Ihnen mit, ob Sie die Bohrung gegebenenfalls vorübergehend einstellen müssen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Wenn Sie unbeabsichtigt Grundwasser erschließen, müssen Sie dies unverzüglich anzeigen. 

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Was sollte ich noch wissen?

Bei einer Tiefe von unter 100 Metern ist die Untere Wasserbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt zuständig. In einer Tiefe über 100 Metern ist das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) zuständig.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Fachdienst Wasserwirtschaft und Wasserrecht

Öffnungszeiten

Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

Adressen
Besucheradresse
Fachdienst Wasserwirtschaft und Wasserrecht
Ziegelstraße 10
06749Bitterfeld-Wolfen (Bitterfeld)
Kontakt
Telefon:
03493 341 720
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
nein
Aufzug vorhanden
nein