Sprungmenü Springe zu den Hinweisen zur Barrierearmut Springe zur Leichten Sprache Springe zum Suchfeld Springe zum Hauptinhalt Springe zu den Kontaktinformationen
Aktueller Wohnort: Sandersdorf-Brehna

Erlaubnis für einen Erdaufschluss beantragen

Leistungsbeschreibung

Bohrarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können, werden als „Erdaufschlüsse" bezeichnet. Wenn Sie einen solchen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde planen, müssen Sie dies bei der zuständigen Wasserbehörde beantragen.

Jede Bohrung liefert Daten für die Bewertung des Untergrundes am jeweiligen Standort. Die Anzeige ermöglicht es den zuständigen Behörden, sich vor Ort einen Eindruck vom Bohrvorhaben und vom hervorgebrachten Bohrgut zu verschaffen. Die Behörden können ergänzende Messungen vornehmen und die Qualität der Bohrergebnisse sichern. Das verhindert kostspielige Fehlentscheidungen bei der unterirdischen Raumplanung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Erlaubnis müssen Sie vor Beginn der Arbeiten beantragen.  

Rechtsbehelf

Widerspruch

Was sollte ich noch wissen?

Untere Wasserbehörde

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Fachdienst Wasserwirtschaft und Wasserrecht

Öffnungszeiten

Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

Adressen
Besucheradresse
Fachdienst Wasserwirtschaft und Wasserrecht
Ziegelstraße 10
06749Bitterfeld-Wolfen (Bitterfeld)
Kontakt
Telefon:
03493 341 720
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
nein
Aufzug vorhanden
nein