Allgemeine Vollzeitpflege bei Pflegekindern, Begleitung
Leistungsbeschreibung
Pflegefamilien haben Anspruch auf Begleitung und Beratung, denn ihre Aufgaben und die an sie gestellten Anforderungen unterscheiden sich deutlich von denen einer Familie ohne Jugendhilfeauftrag. Sie erbringen als Privatpersonen einen öffentlichen Auftrag im Rahmen der Hilfe zur Erziehung. Sie verpflichten sich damit zur Kooperation im Rahmen der Hilfeplanung und der zwischen ihnen und dem Pflegekinderdienst geschlossenen Betreuungsvereinbarung.
Um die Anforderungen an eine Pflegefamilie erfolgreich und langfristig zu erfüllen, benötigen sie professionelle Unterstützung von Fachkräften mit ausgewiesener Expertise in Themen der Pflegekinderhilfe. Eine kontinuierliche fachspezifische Begleitung und Beratung von Pflegeverhältnissen trägt dazu bei, diese langfristig zu stabilisieren und ist damit ein wichtiger Beitrag zur Gewährleistung des Kindeswohls.
Verfahrensablauf
Sie nehmen als Pflegepersonen Kontakt zum Pflegekinderdienst auf.
Der Pflegekinderdienst kann Sie beraten.
An wen muss ich mich wenden?
Das örtliche Jugendamt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
keine
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Fachdienst Bundeselterngeld
Öffnungszeiten
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Adressen
06366Köthen (Anhalt)
Kontakt
- Telefon:
- 03496 60 1657
Für Nachnamen mit: A, C, D, E, F, G, I, J
- Telefon:
- 03496 60 1667
Für Nachnamen mit: B, H
- Telefon:
- 03496 60 1795
Für Nachnamen mit: K, Sch, St
- Telefon:
- 03496 60 1659
Für Nachnamen mit: L, M, N
- Telefon:
- 03496 60 1663
Für Nachnamen mit: O, P, Q, R, S, T, U, V, W, X, Y, Z
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja