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Aktueller Wohnort: Anhalt-Bitterfeld

Geburt eines Kindes durch Einrichtungen anzeigen

Leistungsbeschreibung

Wenn in Ihrer Einrichtung ein Kind geboren wurde, müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden.

An wen muss ich mich wenden?

Das für den Geburtsort zuständige Standesamt.

Voraussetzungen

  • Die Geburt fand in Ihrer Einrichtung statt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Geburtsanzeige mit Unterschrift der Einrichtung oder elektronischer Signatur mit Angabe zu Mutter und Kind.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Geburt innerhalb 1 Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt melden. Der Tag der Geburt zählt nicht zur Frist. Bei einer Totgeburt muss die Meldung spätestens am 3. Werktag nach der Geburt erfolgen.

Bearbeitungsdauer

1 Tag bis 6 Monate

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt folgende Hinweise: Die Leistung dient lediglich zur Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht. Wenn die Geburt beim Standesamt registriert wird, sind weitere Nachweise erforderlich.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Fachdienst Bundeselterngeld/Beistandschaften

Öffnungszeiten

Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

Adressen
Besucheradresse
Am Flugplatz 1
06366Köthen (Anhalt)
Kontakt
Telefon:
03496 60 1657

Für Nachnamen mit: A, C, D, E, F, G, I, J

Telefon:
03496 60 1667

Für Nachnamen mit: B, H

Telefon:
03496 60 1795

Für Nachnamen mit: K, Sch, St

Telefon:
03496 60 1659

Für Nachnamen mit: L, M, N

Telefon:
03496 60 1663

Für Nachnamen mit: O, P, Q, R, S, T, U, V, W, X, Y, Z

Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja