Geburt eines Kindes durch Einrichtungen anzeigen
Leistungsbeschreibung
Wenn in Ihrer Einrichtung ein Kind geboren wurde, müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden.
An wen muss ich mich wenden?
Das für den Geburtsort zuständige Standesamt.
Voraussetzungen
- Die Geburt fand in Ihrer Einrichtung statt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Geburtsanzeige mit Unterschrift der Einrichtung oder elektronischer Signatur mit Angabe zu Mutter und Kind.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Geburt innerhalb 1 Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt melden. Der Tag der Geburt zählt nicht zur Frist. Bei einer Totgeburt muss die Meldung spätestens am 3. Werktag nach der Geburt erfolgen.
Bearbeitungsdauer
1 Tag bis 6 Monate
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt folgende Hinweise: Die Leistung dient lediglich zur Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht. Wenn die Geburt beim Standesamt registriert wird, sind weitere Nachweise erforderlich.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Fachdienst Bundeselterngeld/Beistandschaften
Öffnungszeiten
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Adressen
06366Köthen (Anhalt)
Kontakt
- Telefon:
- 03496 60 1657
Für Nachnamen mit: A, C, D, E, F, G, I, J
- Telefon:
- 03496 60 1667
Für Nachnamen mit: B, H
- Telefon:
- 03496 60 1795
Für Nachnamen mit: K, Sch, St
- Telefon:
- 03496 60 1659
Für Nachnamen mit: L, M, N
- Telefon:
- 03496 60 1663
Für Nachnamen mit: O, P, Q, R, S, T, U, V, W, X, Y, Z
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja