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Aktueller Wohnort: Zerbst/Anhalt - OT Gehrden

Geburt eines Kindes durch Einrichtungen anzeigen

Leistungsbeschreibung

Wenn in Ihrer Einrichtung ein Kind geboren wurde, müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden.

Voraussetzungen

  • Die Geburt fand in Ihrer Einrichtung statt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Geburtsanzeige mit Unterschrift der Einrichtung oder elektronischer Signatur mit Angabe zu Mutter und Kind.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Geburt innerhalb 1 Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt melden. Der Tag der Geburt zählt nicht zur Frist. Bei einer Totgeburt muss die Meldung spätestens am 3. Werktag nach der Geburt erfolgen.

Bearbeitungsdauer

1 Tag bis 6 Monate

Was sollte ich noch wissen?

Das für den Geburtsort zuständige Standesamt.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Fachdienst Bundeselterngeld

Öffnungszeiten

Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

Adressen
Besucheradresse
Am Flugplatz 1
06366Köthen (Anhalt)
Kontakt
Telefon:
03496 60 1685

Für Nachnamen mit: A, C, D, E, F, Ma, Mi, N, O

Telefon:
03496 60 1688

Für Nachnamen mit: G, H, Mo, Mu

Telefon:
03496 60 1658

Für Nachnamen mit: I, J, Me, P, Q, R, S, St

Telefon:
03496 60 1684

Für Nachnamen mit: K, L, X, Y, Z

Telefon:
03496 60 1686

Für Nachnamen mit: Sch, T, U, V, W

Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja