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Begleitetes Fahren ab 17 Jahren bei bestehender Fahrerlaubnis beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE (Pkw) fahren, wenn
- Sie die Fahrerlaubnisprüfung bestanden haben,
- Sie auf Antrag eine Erweiterung dieser Fahrerlaubnis für die Klassen B und BE im Rahmen des "Begleiteten Fahrens ab 17" erhalten haben und
- Sie eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet.
Zum Datum Ihres 18. Geburtstags dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.
Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen
- ein Bußgeld,
- ein Punkt im Fahreignungsregister,
- die Verlängerung der Probezeit und
- die Anordnung eines Aufbauseminars.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis über bestehende Fahrerlaubnis
-
gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Ausweisdokument kann auch elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder ähnliches sein
- gegebenenfalls: aktuelle Meldebescheinigung
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahren
- Antragsformular für jede Begleitperson
Was sollte ich noch wissen?
Bitte wenden Sie sich an Ihre örtliche Fahrerlaubnisbehörde.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Fachdienst Fahrerlaubnis- und Fahrschulrecht
Öffnungszeiten
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Adressen
Besucheradresse
Fachdienst Fahrerlaubnis- und Fahrschulrecht
Am Flugplatz 1
06366Köthen (Anhalt)
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Kontakt
- Telefon:
- 03496 60 1809
Hotline
- E-Mail:
- feb@anhalt-bitterfeld.de
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
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