Erweiterung der Fahrerlaubnis um Klasse B beantragen
Leistungsbeschreibung
Mit der Fahrerlaubnis Klasse B können Sie Kraftfahrzeuge, die eine zulässige Gesamtmasse von maximal 3,5 t aufweisen und bauseitig für nicht mehr als 8 Personen (zusätzlich zum Fahrersitz) ausgelegt sind, fahren.
Sie können mit der Fahrerlaubnisklasse B Anhänger transportieren, die weniger als 750 kg wiegen. Wenn die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination maximal 3.5 t beträgt, darf der Anhänger auch mehr als 750 kg wiegen.
Die Fahrerlaubnis Klasse B wird unbefristet erteilt.
An wen muss ich mich wenden?
zuständige Fahrerlaubnisbehörde
Voraussetzungen
- Sie müssen im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse sein.
- Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben
- Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Sie können den Antrag auf Erweiterung des Führerscheins frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
- Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis
- ein biometrisches Foto nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)
- gültiger Führerschein
- gegebenenfalls Karteikartenabschrift von der zuletzt ausstellenden Behörde (wenn Behörde abweichend)
- Angaben zur Fahrschule
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt ).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die praktische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Wird eine Fahrerlaubnis der Klassen AM, L oder T erstmals auf eine andere Klasse erweitert, wird für die neue Klasse eine Probezeit festgesetzt.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Fachdienst Fahrerlaubnis- und Fahrschulrecht
Öffnungszeiten
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Adressen
Am Flugplatz 1
06366Köthen (Anhalt)
Kontakt
- Telefon:
- 03496 60 1809
Hotline
- E-Mail:
- feb@anhalt-bitterfeld.de
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja