Jagdbehörde
Allgemeine Informationen zum Jagdausübungsrecht, zur Jägerprüfung und zur Ausstellung von Jagdscheinen durch die untere Jagdbehörde des Landkreises Anhalt-Bitterfeld
Allgemeine Informationen zum Jagdausübungsrecht, zur Jägerprüfung und zur Ausstellung von Jagdscheinen durch die untere Jagdbehörde des Landkreises Anhalt-Bitterfeld
I. Die Ausübung der Jagd auf wildlebende Tiere ist im Bundesjagdgesetz und im Landesjagdgesetz Sachsen-Anhalt geregelt.
Gemäß § 1 Bundesjagdgesetz ist das Jagdrecht die ausschließliche Befugnis auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen.
Die Hege hat die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen zum Ziel. Die Hege muss dabei so durchgeführt werden, dass Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, vermieden werden.
Die Jagd darf nur ausüben, wer einen Jagdschein und als Revierinhaber die volle oder als angestellter Jäger oder Jagdgast eine beschränkte Befugnis besitzt, in einem Jagdbezirk persönlich zu jagen. In befriedeten Bezirken ruht die Jagd.
Voraussetzung für den Erwerb eines Jagdscheins ist das erfolgreiche Ablegen einer Jägerprüfung. Der Termin für die Abnahme der Jägerprüfung wird öffentlich bekannt gemacht, u.a. im Amtsblatt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld.
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist bei den Mitarbeitern der unteren Jagdbehörde (siehe unten) erhältlich und muss fristgemäß bei der unteren Jagdbehörde vorliegen.
Die Zulassung zur Jägerprüfung setzt voraus, dass der Prüfling
Vorbereitungslehrgänge können bei Jagdschulen absolviert werden.
Auskünfte erteilen
Jägerschaft Bitterfeld e. V.
Homepage: www.kjs-bitterfeld.de
Vors.: Herr Roland Schwarzkopf
Tel.: 0177 1796197
E-Mail: info@kjs-bitterfeld.de
Kreisjägerschaft Köthen e. V.
Homepage: www.kjs-koethen.de
stellv. Vors.: Herr Dr. Carsten Scholz
Tel.: 0177 5125365
E-Mail: info@kjs-koethen.de
Jägerschaft Zerbst e. V.
Vors.: Herr Ralf Müller
Tel.: 03923 2828 oder 0160 5555699
Der Besuch wird für eine erfolgreiche Jägerprüfung empfohlen!
Die Jägerprüfung besteht aus folgenden Teilen:
Das jagdliche Schießen besteht aus den Teilprüfungen Büchsenschießen, Flintenschießen und Kurzwaffenschießen.
Bei der schriftlichen Prüfung werden in einem von der Prüfungskommission erarbeiteten Fragebogen 20 Fragen für jedes der sechs folgenden Prüfungsfächer gestellt, welche die Prüflinge unter Aufsicht zu beantworten haben:
Personen, welche die Jägerprüfung erfolgreich abgelegt und das 16. Lebensjahr bereits vollendet haben, können einen Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines stellen. Dem Antrag sind das Prüfungszeugnis, der Nachweis über eine abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung und ein aktuelles Passbild beizufügen.
Der Jagdschein wird nach Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und der körperlichen Eignung ausgestellt.
Ausländer können bei Nachweis einer Jagdbefugnis in Sachsen-Anhalt und ausreichender jagdlicher Erfahrung, sowie sicherem Umgang mit einer Jagdwaffe einen Ausländertagesjagdschein (für 14 aufeinanderfolgende Tage) beantragen.
Ein Ausländerjahresjagdschein kann beantragt werden, wenn der Antragsteller eine, der Jägerprüfung nach § 15 Abs. 5 BJagdG, gleichwertige Jägerprüfung mit Erfolg abgelegt hat.
Zusätzlich zum Antrag ist eine Kopie des Reisepasses, der Nachweis einer bestehenden Jagdhaftpflichtversicherung (min. 500.000€ Personenschäden; 50.000€ Sachschäden), sowie eine Kopie des europäischen Feuerwaffenpasses (ersatzweise eine Erklärung nach Anlage 2) bei der Neubeantragung mindestens 4 Wochen vor der geplanten Jagd einzureichen.
Eigentümer oder Nutzungsberechtigte von befriedeten Bezirken dürfen unabhängig von jagdrechtlichen Beschränkungen und ohne Jagdschein unter Beachtung von § 4 Abs. 1 Tierschutzgesetz (Betäubung/Vermeidung von Schmerzen)
fangen, töten und für sich behalten.
Als befriedete Bezirke gelten in Sachsen-Anhalt z.B. bebaute Flächen innerhalb geschlossener Bebauung wie Gebäude und Hofräume sowie Hausgärten, Friedhöfe, Sportplätze und Gehege.
- von Montag bis Freitag zu den allgemeinen Sprechzeiten -
siehe rechte Seite
In Bitterfeld und in Zerbst/Anhalt liegen jagd- und waffenrechtliche Antragsformulare bereit, welche dort auch wieder abgegeben werden können.
Aktuelle Hinweise über die Fortführung der Erlegungsprämie zur Reduktion der Schwarzwildbestände, sowie sonstige aktuelle Informationen, finden Sie auf der Seite des Landesverwaltungsamtes unter folgendem Link: