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Jagdbehörde

Allgemeine Informationen zum Jagdausübungsrecht, zur Jägerprüfung und zur Ausstellung von Jagdscheinen durch die untere Jagdbehörde des  Landkreises Anhalt-Bitterfeld

A Jagdausübungsrecht und Jägerprüfung

I. Die Ausübung der Jagd auf wildlebende Tiere ist im Bundesjagdgesetz und im Landesjagdgesetz Sachsen-Anhalt geregelt.

Gemäß § 1 Bundesjagdgesetz ist das Jagdrecht die ausschließliche Befugnis auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen.

Die Hege hat die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen zum Ziel. Die Hege muss dabei so durchgeführt werden, dass Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, vermieden werden.

Die Jagd darf nur ausüben, wer einen Jagdschein und als Revierinhaber die volle oder als angestellter Jäger oder Jagdgast eine beschränkte Befugnis besitzt, in einem Jagdbezirk persönlich zu jagen. In befriedeten Bezirken ruht die Jagd.

Jägerprüfung

Voraussetzung für den Erwerb eines Jagdscheins ist das erfolgreiche Ablegen einer Jägerprüfung. Der Termin für die Abnahme der Jägerprüfung wird öffentlich bekannt gemacht, u.a. im Amtsblatt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld.

Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist bei den Mitarbeitern der unteren Jagdbehörde (siehe unten) erhältlich und muss fristgemäß bei der unteren Jagdbehörde vorliegen.

Die Zulassung zur Jägerprüfung setzt voraus, dass der Prüfling

  • spätestens sechs Monate vor der Prüfung 15 Jahre alt geworden ist,
  • eine Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch nachgewiesen und
  • die Prüfungsgebühren beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld eingezahlt hat (250,00 Euro).

Vorbereitungslehrgänge können bei Jagdschulen absolviert werden.

Auskünfte erteilen

Jägerschaft Bitterfeld e. V.
Homepage: www.kjs-bitterfeld.de
Vors.: Herr Roland Schwarzkopf
Tel.: 0177 1796197
E-Mail:

Kreisjägerschaft Köthen e. V.
Homepage: www.kjs-koethen.de
stellv. Vors.: Herr Dr. Carsten Scholz
Tel.: 0177 5125365
E-Mail: info@kjs-koethen.de

Jägerschaft Zerbst e. V.
Vors.: Herr Ralf Müller
Tel.: 03923 2828 oder 0160 5555699

Der Besuch wird für eine erfolgreiche Jägerprüfung empfohlen!

Die Jägerprüfung besteht aus folgenden Teilen:

  • dem jagdlichen Schießen,
  • der schriftlichen Prüfung und
  • der mündlich-praktischen Prüfung.

Das jagdliche Schießen besteht aus den Teilprüfungen Büchsenschießen, Flintenschießen und Kurzwaffenschießen.

Bei der schriftlichen Prüfung werden in einem von der Prüfungskommission erarbeiteten Fragebogen 20 Fragen für jedes der sechs folgenden Prüfungsfächer gestellt, welche die Prüflinge unter Aufsicht zu beantworten haben:

  • Jagdbare Tiere
  • Hege und Jagdbetrieb
  • Ökologie, Naturschutz und Landschaftsschutz
  • Jagdhundewesen 
  • Behandlung erlegten Wildes
  • Jagdwaffen
  • Jagdrecht
Jagdschein

Personen, welche die Jägerprüfung erfolgreich abgelegt und das 16. Lebensjahr bereits vollendet haben, können einen Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines stellen. Dem Antrag sind das Prüfungszeugnis, der Nachweis über eine abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung und ein aktuelles Passbild beizufügen.

Der Jagdschein wird nach Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und der körperlichen Eignung ausgestellt.

Ausländerjagdschein

Ausländer können bei Nachweis einer Jagdbefugnis in Sachsen-Anhalt und ausreichender jagdlicher Erfahrung, sowie sicherem Umgang mit einer Jagdwaffe einen Ausländertagesjagdschein  (für 14 aufeinanderfolgende Tage) beantragen.

Ein Ausländerjahresjagdschein kann beantragt werden, wenn der Antragsteller eine, der Jägerprüfung nach § 15 Abs. 5 BJagdG, gleichwertige Jägerprüfung mit Erfolg abgelegt hat.

Zusätzlich zum Antrag ist eine Kopie des Reisepasses, der Nachweis einer bestehenden Jagdhaftpflichtversicherung (min. 500.000€ Personenschäden; 50.000€ Sachschäden), sowie eine Kopie des europäischen Feuerwaffenpasses (ersatzweise eine Erklärung nach Anlage 2) bei der Neubeantragung mindestens 4 Wochen vor der geplanten Jagd einzureichen.

B Das Jagdausübungsrecht von Hauseigentümern und Nutzungsberechtigten

Eigentümer oder Nutzungsberechtigte von befriedeten Bezirken dürfen unabhängig von jagdrechtlichen Beschränkungen und ohne Jagdschein unter Beachtung von § 4 Abs. 1 Tierschutzgesetz (Betäubung/Vermeidung von Schmerzen)

  • Füchse,
  • Steinmarder,
  • Waschbären,
  • Marderhunde,
  • Minke und
  • Kaninchen

fangen, töten und für sich behalten.

Als befriedete Bezirke gelten in Sachsen-Anhalt z.B. bebaute Flächen innerhalb geschlossener Bebauung wie Gebäude und Hofräume sowie Hausgärten, Friedhöfe, Sportplätze und Gehege.

C Formulare und Ansprechpartner für alle Belange des Jagdrechts

- von Montag bis Freitag zu den allgemeinen Sprechzeiten -

siehe rechte Seite

In Bitterfeld und in Zerbst/Anhalt liegen jagd- und waffenrechtliche Antragsformulare bereit, welche dort auch wieder abgegeben werden können.

D Erlegungsprämie zur Reduktion der Schwarzwildbestände

 

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt eine Erlegungsprämie zur Reduktion der Schwarzwildbestände. Der Prämienanspruch als Maßnahme zur Seuchenprävention ist bis zum 31.12.2022 befristet. 
An nachfolgenden Stellen werden die entsprechenden Anträge entgegengenommen. Das Formular hierzu finden Sie auf der Internetseite des Landes Sachsen-Anhalt. 

Landkreis Anhalt-Bitterfeld 
- Zeppelinstr. 15, 06366 Köthen (Anhalt) 

oder Bürgerämter 
- Röhrenstr. 33, 06749 Bitterfeld-Wolfen OT Bitterfeld 
- Marktplatz 2, 06366 Köthen (Anhalt) 
- Fischmarkt 2, 39261 Zerbst/Anhalt

Dem Antrag sind als Nachweise eine Kopie des Jagdscheins, der Nachweis über das Jagdausübungsrecht im jeweiligen Jagdbezirk (Pachtvertrag/Eintrag im Jagdschein), die Streckenliste für den beantragten Zeitraum und alle zugehörigen Wildursprungsscheine beizufügen. Begehungsscheininhaber sind keine Jagdausübungsberechtigten gem. § 1 Abs. 2 LJagdG und somit nicht antragsberechtigt.

Für folgende Zeiträume ist noch eine Antragstellung möglich.

01. April 2022 – 31. September 2022     Beantragung bis zum 15. Oktober 2022 (Posteingang)

01. Oktober 2022 – 31. Dezember 2022     Beantragung bis zum 15. April 2023 (Posteingang)

Weitere Auskünfte können die Sachbearbeiter der Unteren Jagdbehörde des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, Tel.: 03496/60-1527 und 60-1511, erteilen.