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Natura 2000

 

„Natura 2000“ ist ein europäisches Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung gefährdeter oder typischer Lebensräume und Arten. Es setzt sich zusammen aus den Schutzgebieten der Vogelschutz-Richtlinie (Richtlinie 2009/147/EG) und den Schutzgebieten der Fauna-Flora-Habitat (FFH) Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG). Mit derzeit über 27.000 Schutzgebieten auf fast 20 Prozent der Fläche der Europäischen Union ist Natura 2000 das größte grenzüberschreitende, koordinierende Schutzgebietsnetz weltweit. Es leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt in der EU.

Durch einen Beschluss der Landesregierung vom 29.07.2014 sowie darauf basierendem Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt wurde das Landesverwaltungsamt aufgefordert, die bisher noch nicht nationalrechtlich gesicherten Natura 2000-Gebiete mittels einer landesweit gültigen Verordnung unter Schutz zu stellen. Die Landesverordnung zur Unterschutzstellung der Natura 2000-Gebiete im Land Sachsen-Anhalt (N2000-LVO LSA) vom 20. Dezember 2018 (veröffentlicht im Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt [Sonderdruck] vom 20. Dezember 2018) trat am 21. Dezember 2018 in Kraft und dient der rechtlichen Sicherung von 26 Europäischen Vogelschutzgebieten und 216 Fauna-Flora-Habitat-Gebieten in Sachsen-Anhalt und damit der Umsetzung des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000.

Weitere Informationen und eine interaktive Karte finden Sie unter www.natura2000-lsa.de.

Von den Verboten der Landesverordnung können im Einzelfall auf Antrag Befreiungen gewährt oder Erlaubnisse erteilt werden.

 

Welche Unterlagen muss Ihr Antrag enthalten?

Die Antragsunterlagen sollen belegen, dass die Voraussetzungen für eine Genehmigung vorliegen.

Folgende Angaben werden je nach Art des Vorhabens benötigt:

  • formloser schriftlicher Antrag (mit ausführlicher Begründung des Vorhabens)
  • Durchführungszeitraum
  • Übersichtsplan mit Standortmarkierung
  • ggf. Fotos, Skizzen der betroffenen Fläche
  • bei Veranstaltungen: Anzahl Teilnehmer, zeitliche Begrenzung

 

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt und dem jeweils notwendigen Stundenaufwand. (Gebührenhöhe: 29 Euro bis 3.000 Euro)

Ihre Ansprechpartnerin:

Frau Gerlach

Sachbearbeiterin Naturschutz

  • Natura 2000 – Gebiete (Auskunft, Befreiungen, Erlaubnisse)
  • Landwirtschaftliche Förderprogramme (Natura 2000 Ausgleich, Freiwillige Naturschutzleistungen, Vertragsnaturschutz)
  • Feldblockbeantragung (Erweiterung und Neubildung)
  • Vorkaufsrecht