Pflegekinderdienst
Können Kinder und Jugendliche vorübergehend oder langfristig nicht mehr in ihrer Herkunftsfamilie leben, bietet die Unterbringung in einer Pflegefamilie einen sicheren Lebensort im familiären Kontext. Je nach Erfordernis kann die Vollzeitpflege eine zeitlich befristete Hilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform für Kinder und Jugendliche sein.
Der Pflegekinderdienst des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie erläutert Interessierten die rechtlichen Rahmenbedingungen und gibt Tipps für den Werdegang. Weiterhin sind die MitarbeiterInnen für die Vermittlung, intensive Begleitung sowie Beratung von Pflegekindern und deren Pflegepersonen über die gesamte Dauer eines Pflegeverhältnisses zuständig.
Eine wichtige Etappe ist ein so genanntes Eignungsverfahren. In dessen Verlauf gibt es persönliche Beratungsgespräche, in denen die künftigen Pflegepersonen umfassend auf ihre Aufgabe vorbereitet werden. Weiterhin werden hier Gespräche mit den Fachkräften und den potentiellen Pflegepersonen zur familiären Situation, zur Wohnsituation, zur Lebensgeschichte als auch zur Motivation ein Pflegekind bei sich aufzunehmen, geführt. Ein Hausbesuch durch die Mitarbeiter des Pflegekinderdienstes findet ebenso statt.
Wer kann sich um eine Pflegschaft bewerben?
- Sowohl Ehepaare also auch Alleinstehende oder in einer (gleichgeschlechtlichen) Lebensgemeinschaft lebende Personen
- Ebenso können es Personen aus dem näheren verwandtschaftlichen und/oder sozialen Umfeld des Kindes sein
- Es ist keine Voraussetzung, über eine pädagogische Ausbildung zu verfügen oder bereits eigene Kinder zu haben
Welche Fragen werden im Eignungsverfahren geklärt?
- Können die potentiellen Pflegeeltern auf Dauer oder befristet tätig sein?
- Welche Schwierigkeiten, die die Pflege eines fremden und zudem hilfsbedürftigen Kindes mit sich bringen kann, können von den potentiellen Pflegepersonen bewältigt werden?
- Inwieweit ist die soziale und wirtschaftliche Sicherheit der Pflegeeltern gegeben?
- Inwieweit sind die Pflegeeltern bereit und in der Lage, mit den leiblichen Eltern der Kinder und Jugendlichen umzugehen? Sind die Pflegeeltern auch wirklich in der Lage, die Erziehung immer wieder auf die Bedürfnisse und Besonderheiten des Kindes einzustellen?
- Inwieweit ist ausreichend Wohnraum vorhanden? Dabei gilt: Ältere Kinder sollten in jedem Fall über ein eigenes Zimmer verfügen.
Mit der Bestätigung als Pflegeelternbewerber wird kein automatischer Anspruch auf Aufnahme eines Pflegekindes begründet. Es liegt im fachlichen Ermessen der MitarbeiterInnen des Pflegekinderdienstes, welche Pflegekinder sie zu welchen Pflegeeltern vermitteln.
Für den Fall, dass Pflegeeltern ein Kind aufnehmen, sind sie gemeinsam mit den MitarbeiterInnen des Pflegekinderdienstes und den leiblichen Eltern verpflichtet, im Rahmen der so genannten Hilfeplanung nach KJSG über die Entwicklung des Kindes zu beraten und die Hilfe zur Erziehung im Interesse und zum Wohle des Kindes zu gestalten.
Pflegegeld
Für die Aufnahme eines Pflegekindes wird ein sogenanntes Pflegegeld als Anerkennung für die sehr verantwortungsvolle, ehrenamtliche Tätigkeit der Pflegeeltern gezahlt. Die Zahlung des monatlichen Pflegegeldes erfolgt entsprechend der Pflegegeld-Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt.
Weiterbildungsmöglichkeiten
Neben dem Pflegekinderdienst des Fachdienstes Kinder, Jugend und Familie bietet auch das Landesjugendamt in Halle Pflegeeltern sowie Interessierten Weiterbildungen an. Das Land fördert seit 1995 ein Fachzentrum für Pflegekinderwesen in Sachsen-Anhalt. Dieses befindet sich in Bernburg in Trägerschaft der Stiftung Evangelische Jugendhilfe e. V.
Der Pflegekinderdienst des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie sucht stets nach engagierten und verantwortungsbewussten Pflegefamilien/Pflegepersonen, die sich der anspruchsvollen Aufgabe stellen und Kindern für eine befristete Zeit oder auf Dauer ein zweites Zuhause geben möchten.