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Kreiselternratswahl Anhalt-Bitterfeld im Schuljahr 2023/2024

Am 16. November 2023 erfolgte die Wahl der Mitglieder des Kreiselternrates des Landkreises Anhalt-Bitterfeld aus der Gruppe der Delegierten der Grundschulen, Förderschulen und Schulen in freier Trägerschaft. Im Anschluss fand die konstituierende Sitzung statt, an der auch die direkt von den Gymnasien, den Sekundarschulen und den Gemeinschaftsschulen gewählten Elternvertretungen teilnahmen.
Der Kreiselternrat besteht aus 30 Mitgliedern, davon elf Mitgliedern aus den Grundschulen, neun Mitglieder aus den Sekundarschulen, zwei Mitglieder aus den Gemeinschaftsschulen, vier Mitglieder aus den Gymnasien, einem Mitglied aus den Berufsbildenden Schulen, einem Mitglied aus den Förderschulen sowie zwei Mitglieder aus den Freien Schulen.

Zur Vorsitzenden des Kreiselternrates Anhalt-Bitterfeld wurde Kerstin Westphal, Vertreterin der Sekundarschule „Am Burgtor Aken“, gewählt. Stellvertretender Vorsitzender ist Marcus Neumann, Elternvertreter des Gymnasiums „Francisceum“ in Zerbst. Zu Beisitzern gewählt wurden:

  • Dirk Schiering          Heinrich-Heine-Gymnasium Wolfen
  • Torsten Dreßler        Grundschule „Pestalozzi“ Bitterfeld
  • Yvonne Wegener      Grundschule „Heideschule“ Gossa/Gemeinschaftsschule Muldenstein

Gemäß dem Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt können die Kreiselternräte Fragen beraten, die für die Schulen ihres Gebietes von besonderer Bedeutung sind. Schulträger und die Schulbehörde haben ihnen für ihre Arbeit die notwendigen Auskünfte zu erteilen und rechtzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme und zu Vorschlägen zu geben.

Wir sind der Kreiselternrat des Landkreises Anhalt Bitterfeld
Elternarbeit ist ein wichtiger Bestandteil des schulischen Lebens. Eine engagierte Teilnahme von Eltern an dem schulischen Lebensweg der Kinder trägt dazu bei, Schule im Sinne aller Beteiligten zu verbessern. Je besser Eltern und die Schule der Kinder miteinander kooperieren, umso mehr nützt dies um die Interessen aller am Schulleben Beteiligten umzusetzen bzw. einen gemeinsamen Weg durch einen der wichtigsten Lebensabschnitte unserer Kinder zu finden.

Die verschiedenen Elternräte stellen die Mitwirkungsmöglichkeiten der Eltern dar und gliedern sich in verschiedene Bereiche. Während die Klassen- und Schulelternräte in Angelegenheiten, die für die Schule von Bedeutung sind, beratend mitwirken, ist der Kreiselternrat das Bindeglied zwischen der Verwaltung (Fachbereich Schulverwaltung des Landkreises sowie zur Landesebene), Schulen und den Eltern.

Der Kreiselternrat setzt sich zusammen aus den Elternvertretern jeder im Landkreis unterrichtenden Schulform. Jede Schule kann einen Elternvertreter für sich zu der alle zwei Jahre stattfindenden Kreiselternratswahl entsenden.

Zu den Aufgaben des Kreiselternrates gehören unter anderem:

  • Interessenvertretung der Schüler und Eltern
  • Teilnahme an Ausschusssitzungen des Kreistages
  • Anlaufstelle bei Konflikten zw. Schulen und Eltern
  • Informationsstelle über zukünftige Schulentwicklungen im Landkreis

Konkret haben wir zu folgenden Themen in den letzten Jahren Stellung bezogen oder Informationen gesammelt bzw. bereitgestellt:

  • Schulentwicklungsplanung
  • Schülerbeförderung
  • Lehrerversorgung

Rechtsgrundlagen für die Arbeit des Kreiselternrates sind der § 60 (Gemeinde- und Kreiselternräte) und der § 62 (Aufgaben der Gemeinde- und Kreiselternräte) des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA).

Als Kreiselternrat haben wir in den Gremien des Landkreises nur ein Teilnahmerecht und sind dabei uns durch kompetente Beiträge mehr Anerkennung zu schaffen.
Die Arbeit des Kreiselternrates ist davon geprägt einen Konsens zu erreichen. Eine Verbesserung der schulischen Situation (für Kinder als auch die Schule) erreicht man nur durch einen offenen Dialog in dem alle Parteien zu Wort kommen und mitarbeiten.

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