Sorgerechtsnachweis
Eine nicht mit dem Vater verheiratete Mutter übt das Sorgerecht für ihr Kind grundsätzlich alleine aus, sofern keine übereinstimmenden Sorgeerklärungen abgegeben worden sind. Die bestehende Möglichkeit, Sorgeerklärungen zu beurkunden, macht es aber notwendig, eine Nachweismöglichkeit für die Mutter zu schaffen, dass sie gegebenenfalls eine solche Erklärung nicht abgegeben hat und insoweit weiterhin entsprechend dem Regelfall Inhaberin des Alleinsorgerechts ist. Ein derartiger Nachweis wird beispielsweise von Kindertagesstätten und Schulen bei der Anmeldung oder vom Einwohnermeldeamt bei der Ummeldung eines Kindes nach einem Umzug verlangt.
Die Mutter hat daher einen Anspruch auf Auskunft aus dem Sorgeregister, um diesen Nachweis führen zu können.
Jedes Jugendamt führt für die in seinem Zuständigkeitsbereich geborenen Kinder ein Sorgeregister. Darin erfolgt eine Eintragung, wenn
- Sorgeerklärungen abgegeben werden,
- aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung die elterliche Sorge den Eltern ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist,
- aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung die elterliche Sorge ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater allein übertragen worden ist.
Liegen keine Eintragungen im Sorgeregister vor, hat die Mutter also das alleinige Sorgerecht, so erhält sie hierüber eine schriftliche Auskunft.
Bezieht sich eine im Sorgeregister eingetragene gerichtliche Entscheidung nur auf Teile der elterlichen Sorge, so erhält die Mutter eine schriftliche Auskunft darüber, dass Eintragungen nur in Bezug auf die durch die Entscheidung betroffenen Teile der elterlichen Sorge vorliegen.
Formlose Anträge auf Erteilung einer Auskunft aus dem Sorgeregister können Sie per E-Mail richten an beistandschaften@anhalt-bitterfeld.de. Bitte fügen Sie die Geburtsurkunde Ihres Kindes sowie Ihren Personalausweis bei. Falls sich der Name des Kindes seit Beurkundung der Geburt geändert hat, müssen Sie uns dies mitteilen.
Formlose Anträge können Sie auch bei den Bürgerämtern stellen oder per Post einreichen an:
Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Fachbereich 51 – Fachdienst 7
Am Flugplatz 1
06366 Köthen (Anhalt)
Telefonische Anfragen richten Sie bitte an (die Zuständigkeit ergibt sich aus dem Anfangsbuchstaben des Familiennamen Ihres Kindes):
A, B, C, D, E, F, Mi, N, O, V | Tel.: 03496-601685 |
G, H, Ma, Mo, Mu | Tel.: 03496-601688 |
I, J, Me, P, Q, R, S, St, X, Y | Tel.: 03496-601658 |
K, L, Z | Tel.: 03496-601684 |
Sch, T, U, W | Tel.: 03496-601686 |
Sprechzeiten:
Montag | geschlossen |
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr |
Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |