Strukturwandel - Kohlemillionen – Mitteldeutsches Revier: Worum geht´s eigentlich?
Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben am 03. Juli 2020 das „Strukturstärkungsgesetz für die Kohleregionen“ (StStG) und damit den deutschlandweiten Kohleausstieg bis zum Jahr 2038 beschlossen.
Vom Ausstieg aus dem Kohleabbau und -verarbeitung ist das Mitteldeutsche Revier und damit der Landkreis Anhalt-Bitterfeld betroffen. Kohlegruben existieren bei uns schon lange nicht mehr, aber die Verfügbarkeit fossiler Energieträger war und ist begrenzt. Die Energiewende drängt Industrie und Unternehmen zur Erschließung neuer Energiequellen und zu klimaneutralen, ressourcenschonenden Wirtschaftsformen. Außerdem leidet Anhalt-Bitterfeld noch immer an den Folgen des Strukturbruchs der frühen 90er Jahre:
- dem Weggang vieler Einwohnerinnen und Einwohner
- dem mangelnden Nachwuchs
- an geschlossenen Schulen wegen fehlender Kinderzahlen
- an Ausbildungsplätzen, die nicht besetzt werden
- an mangelndem Vereinsnachwuchs
- an mangelnden Fachkräften etc.
Uns fehlen schlicht Menschen, die in der Region arbeiten und leben möchten. Alle Prognosen zeigen, trotz punktuellem Zuzug in einigen Gemeinden, wir werden auch in den nächsten Jahren Einwohnerinnen und Einwohner verlieren. Dies führt zu veränderten gesellschaftlichen Bedingungen.
Die Reviere, u. a. unser Mitteldeutsches Revier rund um Leipzig samt Landkreis Anhalt-Bitterfeld, benötigen bei der Bewältigung der Folgen des Kohleausstiegs Strukturhilfen. Die dafür nötige Grundlage wurde im Sommer 2020 vom Gesetzgeber mit dem Strukturstärkungsgesetz für die Kohleregionen geschaffen. „Beim Strukturwandel als […] Teil eines umfassenden Transformationsprozesses hin zu einer weitgehend treibhausgasneutralen Wirtschaft und Gesellschaft […] müssen Chancen für eine nachhaltige wirtschaftliche Dynamik mit qualitativ hochwertigen Beschäftigungen eröffnet werden.“ (Auszug aus dem Strukturstärkungsgesetz für die Kohleregionen). Die insgesamt 40 Mrd. Euro für das gesamte Bundesgebiet bis zum Jahr 2038 stehen für Vorhaben des Bundes selbst (z. B. Ansiedlung oder Ausbau von Bundesbehörden oder Forschungseinrichtungen in den Revieren) und für die Bundesländer zur Verfügung, die ihrerseits dieses Länderbudget für eigene Vorhaben nutzen und einen Teil wiederum den Kommunen zur Verfügung stellen. Es müssen Förderanträge eingereicht werden, denen das Land und auch der Bund zustimmen müssen.
Koordiniert wird er gesamte Prozess des Strukturwandels in Sachsen-Anhalt durch die Landesregierung, die auf Seiten der Staatskanzlei eine Stabsstelle Strukturwandel eingerichtet hat. Innerhalb des Landkreises ist die Entwicklungs- und Förderungsgesellschaft Anhalt-Bitterfeld (EWG) mbH federführend und wird unterstützt durch den Fachbereich Strategisches Entwicklung / Controlling und den Mittelstandsbeauftragten des Landkreises.