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Hinweise für Reisende

Hinweise für Reisende

Seit dem 1. Mai 2009 gilt die Verordnung (EG) 206/2009 mit Einfuhrvorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs zum persönlichen Gebrauch.

Mit den Festlegungen dieser Verordnung soll die Einschleppung von Tierseuchenerregern wie z.B. der Maul- und Klauenseuche oder Schweinepest in die Europäische Gemeinschaft über im Reisegepäck mitgebrachte Lebensmittel verhindert werden.