Hinweise für Reisende
Hinweise für Reisende
Seit dem 1. Mai 2009 gilt die Verordnung (EG) 206/2009 mit Einfuhrvorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs zum persönlichen Gebrauch.
Mit den Festlegungen dieser Verordnung soll die Einschleppung von Tierseuchenerregern wie z.B. der Maul- und Klauenseuche oder Schweinepest in die Europäische Gemeinschaft über im Reisegepäck mitgebrachte Lebensmittel verhindert werden.