Halter von Schweinen, Schafen und Ziegen zur Abgangsmeldung verpflichtet
Ab dem 01. August 2023 sind zusätzlich zu:
- den jährlichen Stichtagsmeldungen zum 01. Januar und
- den Zugängen im Betrieb
- auch Lebendtierabgänge an die HIT Datenbank zu melden.
Diese geänderten Meldetatbestände ergeben sich mit der Einführung des EU-Tiergesundheitsrechtsaktes (VO (EU) 2016/429) vom 9. März 2016 und weiterer ergänzender Verordnungen. Meldepflichtig sind neben Schweine-, Schaf- und Ziegenhaltern auch Viehhändler, Transporteure, Sammelstellen und Schlachtbetriebe dieser Tierarten.
Wichtig: Bei Verendung oder Schlachtung im eigenen Betrieb ist keine Abgabemeldung erforderlich. Die Meldungen haben innerhalb von 7 Tagen nach Zu- oder Abgang zu erfolgen.
Dazu stehen Ihnen folgende bereits bekannte Meldewege zur Verfügung:
1. Online Meldung über die Webseite der zentralen Datenbank des HIT unter www.hi-tier.de oder
2. Schriftliche Meldung über Meldeformular des LKV Sachsen-Anhalt.
Für die Online-Meldung benötigen Sie neben ihrer Registriernummer nach § 26 der Viehverkehrsverordnung auch einen persönlichen Zugangscode (PIN), der, sofern noch nicht vorhanden kostenpflichtig beim LKV Sachsen-Anhalt beantragt werden kann.
Für die schriftliche Meldung wurde ein neues Meldeformular für die Bewegungsmeldung (Abgang oder Zugang) von Schweinen bzw. Schafen und Ziegen entwickelt, was auf der Homepage des LKV Sachsen-Anhalt (www.lkv-st.de) eingestellt wurde.
Die Formulare (pdf-Dokument) können am Computer oder handschriftlich ausgefüllt werden und
per e-mail (rs-hit@lkv-st.de), Fax (0345-52149-461) oder Post (LKV Sachsen-Anhalt, Angerstraße 6, 06118 Halle / Saale) zum LKV Sachsen-Anhalt gesendet werden (Beachte: Meldefrist von 7 Tagen!).
Hinweis: Die bisher genutzten Karten für Zugangsmeldungen können noch aufgebraucht werden.
Sollten Sie Fragen haben, melden Sie sich bitte bei den Kolleginnen der Regionalstelle im LKV Sachsen-Anhalt (Tel.: 0345-52149-462; -463 und -464).