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Informationen für Jäger - Verfahrensweise zur Untersuchung auf Trichinen

Fleisch von Schwarzwild und anderen empfänglichen Wildtierarten kann mit Nematoden der Gattung Trichinella spiralis infiziert sein. Der Verzehr von Fleisch, das mit Trichinen infiziert ist, kann zu schweren Erkrankungen beim Menschen führen.

Die Untersuchung auf Trichinen ist durch Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 in Verbindung mit Anhang I, Abschnitt IV, Kapitel IX C. dieser Verordnung sowie durch § 1 Absatz 2 des Fleischhygienegesetzes vorgeschrieben. Die Durchführung der amtlichen Fleischuntersuchung auf Trichinen wird durch die Verordnung (EG) Nr. 2075/2005 geregelt.

Seit dem 01.01.2010 ist die Untersuchung auf Trichinen bei Wild generell mit der Verdauungsmethode durchzuführen. Durch das amtlich beauftragte Labor DNA Nord GmbH in Bitterfeld-Wolfen wird diese Untersuchung am Dienstag und Freitag sowie bei außergewöhnlich hohem Probenaufkommen vorgenommen.

Die vorgeschriebene Probe ist durch den Jagdausübungsberechtigten mit amtlicher Übertragung zu entnehmen. Die Proben müssen frisch sein und in sicheren Behältnissen verpackt und transportiert werden. Dazu sind die Proben in einem Kunststoffbeutel oder -behältnis zu verwahren und mit dem vollständig ausgefüllten Wildursprungsschein der Untersuchungseinrichtung zu übergeben.

Sollen gleichzeitig mehrere Proben von Wildschweinen zur Untersuchung gelangen, ist für jedes Wildschwein ein gesondertes Probenbehältnis zu verwenden. Die Probenbehältnisse sind mit der Nummer des Wildursprungsscheines zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung der Probenbehältnisse muss deutlich und unverwischbar erfolgen.

Die Proben können an folgenden Stellen:

·         Bürgeramt Zerbst: Fischmarkt 2, 39261 Zerbst/Anhalt,

·         Information der Landkreisverwaltung: Am Flugplatz, 06366 Köthen/Anhalt)

·         Bürgeramt Bitterfeld Röhrenstraße 33, 06749 Bitterfeld-Wolfen / OT Bitterfeld

zu den folgenden Sprechzeiten:

Montag           08.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr

Dienstag         08.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch        08.00 – 13.00 Uhr

Donnerstag    08.00 – 12.00 und 13.00 – 17.00 Uhr

Freitag            08.00 – 13.00 Uhr

abgegeben werden.

Am Freitag abgegebene Proben werden erst in der Folgewoche untersucht.
Werden unvollständiges Probenmaterial, Proben ohne Begleitdokument oder Proben mit unvollständig ausgefülltem Begleitdokument abgegeben, erfolgt keine Untersuchung. Bei wiederholt unkorrektem Verhalten wird die Beauftragung entzogen.

Tierkörper von Wildschweinen dürfen vom Jagdausübungsberechtigten erst nach Abschluss der Untersuchung auf Trichinen (negatives Ergebnis) und nur unter Beifügung der ihm von der zuständigen Behörde übermittelten Durchschrift (Fax, E-Mail, Post, Aushändigung) des Wildursprungsscheines abgegeben werden.