Kleiner Waffenschein
Zum Führen von Gas-, Schreckschuss- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit ist seit 01.04.2003 der sogenannte Kleine Waffenschein erforderlich.
Der Kleine Waffenschein wird auf Antrag nach Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung ohne Sachkunde- und Bedürfnisprüfung unbefristet ausgestellt. Die Gebühr für die Ausstellung beträgt 66 Euro.
Wichtiger Hinweis:
Diese Erlaubnis berechtigt nicht zum Führen von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen oder Versammlungen! Der Kleine Waffenschein beinhaltet außerdem nicht die Erlaubnis zum Schießen außerhalb von Schießstätten!