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Waffenbesitzkarte

Zum Nachweis der Erlaubnis über den Erwerb und Besitz von Schusswaffen stellt die Waffenbehörde eine Waffenbesitzkarte aus. Diese gibt es in drei Ausführungen:

Waffenbesitzkarte für Sportschützen
(„gelbe WBK“)
Eine „gelbe WBK“ erhalten Sportschützen, die durch eine Bestätigung ihres Schützenverbandes nachweisen, dass sie im Schießsport aktiv tätig sind.

Waffenbesitzkarte für Sammler
(„rote WBK“)
Eine „rote WBK“ erhalten Personen, die eine Sammlung kulturhistorisch bedeutsamer Waffen anlegen wollen.
Für neuzeitliche Waffen kann keine Sammelerlaubnis erteilt werden!

Standard – Waffenbesitzkarte
(„grüne WBK“)
Eine „grüne WBK“ erhalten Personen, die einen berechtigenden Grund (Bedürfnis) für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen in allen anderen als den bereits vorstehend bezeichneten Fällen nachweisen können.

  • Erben
  • Jäger als Inhaber eines gültigen Jagdscheines
  • Sportschützen für den Erwerb und Besitz von Kurzwaffen, Selbstladelangwaffen oder Repetierflinten